Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot durch Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Erörterungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1996, 77
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des …
Auch in Regelfällen muss er prüfen, ob das zu verhängende Fahrverbot erforderlich und angemessen ist oder ob nicht gemäß § 2 Abs. 4 BKatVO bei Erhöhung der Geldbuße ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen werden kann (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Hamm NZV 1996, 77;… zu weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Hentschel. a.a.O.). - OLG Hamm, 24.02.2006 - 4 Ss OWi 58/06
Rotlichtverstoß; Absehen; Besonderheiten; keine abstrakte Gefahr; verkehrsarme …
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund aller Umstände selbst eine abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer - Querverkehr oder Fußgänger - nicht in Betracht kommt (…vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 22; OLG Hamm, VRS 90, 453; BayObLG NZV 97, 320; OLG Brandenburg ZfSch 2003, 471; OLG Köln, VRS 92, 279 und VRS 98, 389). - OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98
Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung, …
Grundsätzlich sind berufliche Nachteile als gewöhnliche Folge eines Fahrverbots hinzunehmen, zumal sie in aller Regel, was auch das Amtsgericht berücksichtigt hat, in die Urlaubszeit verlegt werden können (vgl. zu allem u.a. Beschluss des Senats vom 25. September 1995 in 2 Ss OWi 1008/95, NZV 1996, 77 = VM 1996, 45 = VRS 90, 453 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats). - OLG Hamm, 12.09.1996 - 2 Ss OWi 955/96 Für den Fall, daß das Amtsgericht in der neuen Hauptverhandlung wiederum ein Fahrverbot anordnen sollte, weist der Senat darauf hin, daß unabhängig von der Frage, in welchem Umfang - noch - Erörterungen zu der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße erforderlich sind (vgl. insoweit u.a. Senatsbeschlüsse vom 25. März 1996 - 2 Ss OWi 248/96 - = NStZ-RR 1996, 216, vom 8. Januar 1996 - 2 Ss OWi 1422/95 = NZV 1996, 247 und vom 25. September 1995 - 2 Ss 0Wi 1008/95 = NZV 1996, 77 = VM 1996, 45 (= Nr. 62) = VRs 90, 453 einerseits sowie Beschluß des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 18. Juni 1996 - 3 Ss 0Wi 218/96 -andererseits), jedenfalls nicht gänzlich von Feststellungen zur Person und zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgesehen werden kann.
- OLG Hamm, 03.12.1999 - 2 Ss OWi 1144/99
Fahrverbot, Augenblicksversagen, erforderliche Feststellungen, Beharrlichkeit, …
In diesen Fällen ist vom Senat aber auch schon in der Vergangenheit das ausdrückliche Ansprechen der Möglichkeit als entbehrlich angesehen worden (vgl. Senat in NZV 1995, 83 (Ls.) = VRS 88, 301; NZV 1996, 77 = VM 1996, 45 = VRS 90, 453.