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   OLG Hamm, 25.10.2010 - I-15 W 334/10   

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https://dejure.org/2010,8070
OLG Hamm, 25.10.2010 - I-15 W 334/10 (https://dejure.org/2010,8070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2010 - I-15 W 334/10 (https://dejure.org/2010,8070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - I-15 W 334/10 (https://dejure.org/2010,8070)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1812 Abs. 1
    Betreuer bedarf für Eigentümerzustimmung zur Löschung einer Hypothek betreuungsgerichtlicher Genehmigung; keine Bindung des Grundbuchamtes an betreuungsgerichtliches Negativattest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Genehmigung des Betreuungsgerichts bei zustimmender Erklärung des Betreuers bzgl. der Löschung einer Hypothek; Umfang der Bindung des Grundbuchamtes an ein vom Betreuungsgericht erteiltes Negativattest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1812 Abs. 1
    Genehmigung der Zustimmung zur Löschung einer Hypothek durch den Betreuer durch das Betreuungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundbuchliche Erklärungen sind genehmigungspflichtig!

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Löschungsbewilligung des Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Löschung des Grundpfandrechts, betreuungsgerichtliche Genehmigung

Verfahrensgang

  • AG Essen - AE-429
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - I-15 W 334/10

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 61
  • FamRZ 2011, 1249
  • Rpfleger 2011, 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.08.1984 - BReg. 2 Z 54/84

    Erforderlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10
    Mit Blick auf den Schutz des Betreuten bedarf der Betreuer deshalb jedenfals dann, wenn es - wie hier - um die Verfügung über ein nicht rangletztes Recht geht, der vorgeschriebenen Genehmigung (Senat Rpfleger 1976, 309 m.w.N.; vgl. insbesondere auch BayObLGZ 1984, 218 = DNotZ 1985, 161, das dieselbe Auffassung weitergehend auch für rangletzte Grundpfandrechte vertritt; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3711, 3723).
  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63

    Negativattest des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10
    Hat das Vormundschaftsgericht die Genehmigungsbedürftigkeit verneint, so hat es in erster Linie nur die Frage geprüft, ob das vorgelegte Rechtsgeschäft überhaupt einer Genehmigung bedarf, regelmäßig jedoch nicht, ob dadurch konkret schutzwürdige Interessen des Betreuten gefährdet werden (vgl. BGHZ 44, 325 = NJW 1966, 625; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174 = FamRZ 2000, 117).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10
    Hat das Vormundschaftsgericht die Genehmigungsbedürftigkeit verneint, so hat es in erster Linie nur die Frage geprüft, ob das vorgelegte Rechtsgeschäft überhaupt einer Genehmigung bedarf, regelmäßig jedoch nicht, ob dadurch konkret schutzwürdige Interessen des Betreuten gefährdet werden (vgl. BGHZ 44, 325 = NJW 1966, 625; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174 = FamRZ 2000, 117).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10
    Im grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren kann eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts nach § 18 Abs. 1 S. 1 GBO ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6, 8; Wilke in Bauer/von Oefele, a.a.O., § 18, Rdnr. 9; Demharter, a.a.O., § 18, Rdnr. 8).
  • OLG München, 17.06.2011 - 34 Wx 179/11

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zur

    Mit der für erforderlich erachteten Genehmigung des Betreuungsgerichts kann das unterstellte Eintragungshindernis rückwirkend beseitigt werden (vgl. OLG Hamm FGPrax 2011, 61/62).

    Dies zeigt sich insbesondere darin, dass dem Eigentümer die Grundschuld bei einer Veräußerung des Grundstücks als Fremdgrundschuld verbleibt, ebenso bei einer Zwangsversteigerung, wenn sie im geringsten Gebot steht oder ein etwaiger Erlös dem Eigentümer zufällt (OLG Hamm Rpfleger 1976, 309; FGPrax 2011, 61; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1812 Rn. 10).

  • KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
    Das Genehmigungserfordernis des § 1822 Nr. 10 BGB dient gerade dem Schutz der Interessen des Mündels (vgl. OLG Hamm FGPrax 2011, 61 f.).

    Das Negativattest bindet das Grundbuchamt bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen nicht (vgl. OLG Hamm FGPrax 2011, 61 f.).

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