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   OLG Hamm, 25.10.2010 - I-15 W 348/10   

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https://dejure.org/2010,10740
OLG Hamm, 25.10.2010 - I-15 W 348/10 (https://dejure.org/2010,10740)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2010 - I-15 W 348/10 (https://dejure.org/2010,10740)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - I-15 W 348/10 (https://dejure.org/2010,10740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1113; BGB § 1115 Abs. 1; BGB § 1184
    Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme für die Unterhaltung der mit einem Leitungsrecht belasteten Fläche eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Sicherungshypothek: Zu den Mängeln der Eintragungsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hagen - HA-8924
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - I-15 W 348/10

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 348/10
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01

    Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 348/10
    Dann genügt es, wenn der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund jederzeit feststellbarer objektiver Umstände bestimmbar ist (BayObLG DNotZ 2001, 702 m.w.N.; vgl. MünchKomm/Eickmann, BGB, 5. Aufl. 2009, Rdnr. 34 f.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 348/10
    Die Eintragung muss also, wenn sie den gesetzlichen Inhalt haben soll, ergeben, für welche bestimmte Forderung das Grundstück haftet (BGH WM 1972, 786, 787; NJW 1994, 460 f.; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 586).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 348/10
    Die Eintragung muss also, wenn sie den gesetzlichen Inhalt haben soll, ergeben, für welche bestimmte Forderung das Grundstück haftet (BGH WM 1972, 786, 787; NJW 1994, 460 f.; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 586).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 348/10
    Im grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren kann eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts nach § 18 Abs. 1 S. 1 GBO ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6, 8; Wilke in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 18, Rdnr. 9; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 18, Rdnr. 8).
  • BGH, 09.12.1952 - I ZR 16/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 348/10
    Dem Gläubiger steht in diesem Falle in voller Höhe der Zugriff auf das Grundstück offen; dem Schuldner verbleibt es, dagegen vorzugehen (BayObLG, a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 1953, 464; Eickmann, a.a.O., Rdnr. 35).
  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 4 K 1376/17

    Abgabenrechtliche Nebenforderung; Unterbrechung der Verjährung durch Eintragung

    Es reicht insoweit aus, dass bereits eine Rechtsgrundlage der Forderung bestimmbar und das Entstehen der Forderung auf dieser Rechtsgrundlage möglich ist (allg. Meinung, vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - I-15 W 348/10 -, Rn. 14, juris; OLG München a.a.O.).
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