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OLG Hamm, 25.11.1992 - 8 U 31/92 |
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- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 8 U 31/92
Der Fall sei insofern vergleichbar mit einer einschlägigen Entscheidung des, Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 330 ).Der Kläger stützt sich mit dem hier geltend gemachten Anspruch auf die in der sogenannten Autokran-Entscheidung des Bundesgerichtshofs angesprochene Regel, daß ein Gesellschafter sich auf die Haftung allein der juristisch verselbständigten Gesellschaft unter Ausschluß der persönlichen Haftung nicht berufen könne, wenn die Rechtsform der Gesellschaft mißbraucht werde; ein solcher Mißbrauch komme auch dann in Betracht, wer in eine Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen stattfinde und eine Vermögensabgrenzung durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise allgemein verschleiert werde, wodurch insbesondere die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften unkontrollierbar werde (BGH NJW 86, 188).
Tragendes Element der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die anderweitige unternehmerische Betätigung eines zumindest mehrheitlich beteiligten Gesellschafters (BGH NJW 86, 188; BGH ZIP 91 1354).
- BGH, 29.09.1977 - II ZR 157/76
Rückzahlung der Kommanditeinlage des Kommanditisten einer GmbH & Co KG
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 8 U 31/92
Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 67, 324; 69, 274, 280) und der herrschenden Meinung in der Literatur (…Scholz-Westermann, GmbHG , 6. Aufl., § 30, 33 ;… Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. S. 1286;… Baumbach-Duden-Hopt, HGB , 28. Aufl., § 172 a , 7 B) geht der Senat davon aus, daß bei einer GmbH & Co. KG Auszahlungen aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft mittelbar das zur Erhaltung des Stammkapitals der GmbH erforderliche, gemäß § 30 GmbH gebundene Vermögen beeinträchtigen, zu einer Überschuldung führen oder eine solche vergrößern können. - BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 8 U 31/92
Tragendes Element der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die anderweitige unternehmerische Betätigung eines zumindest mehrheitlich beteiligten Gesellschafters (BGH NJW 86, 188; BGH ZIP 91 1354). - BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90
Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 8 U 31/92
Die Zuführung von Eigenkaptial ist aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH WM 1992, 187/188), der der Senat folgt, geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist, d.h. den zur Fortführung ihres Geschäftsbetriebs nötigen Kapitalbedarf nicht zu marktüblichen Konditionen bei Dritten decken kann und deshalb ohne die Finanzierungshilfe ihres Gesellschafters liquidiert werden müßte. - BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 8 U 31/92
Dabei ist diese Frage für die jeweilige Sicherheit und den jeweils entscheidenden Zeitpunkt einer Rückgewähr oder des Freiwerdens von Sicherheiten gesondert zu untersuchen (BGH NJW 92, 2891, 2893).