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   OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13   

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https://dejure.org/2014,50724
OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13 (https://dejure.org/2014,50724)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2014 - 24 U 43/13 (https://dejure.org/2014,50724)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2014 - 24 U 43/13 (https://dejure.org/2014,50724)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werkunternehmer trägt das Einschätzungs- und Prognoserisiko; §§ 254, 278, 280, 633 ff BGB, 315, 538 Abs. 2 Nr. 1, 547 Nr. 6 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 633 Abs. 2 S. 1; BGB § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleistung mangelhaft: Fehler des Sachverständigen gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Bauleistung mangelhaft: Fehler des Sachverständigen gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler des Sachverständigen gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers! (IBR 2015, 306)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Zwar begründet das Fehlen der Unterschrift einen erheblichen Verfahrensfehler, der nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine Aufhebung und Zurückverweisung begründen kann (vgl. BGH NJW 2011, 769, Tz. 14 a.E.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.12.2013 - 4 U 176/11, Tz. 25, zit. nach juris; Musielak/Musielak, a. a. O., § 315, Rn. 11).

    Eine Anwendung des § 547 Nr. 6 ZPO auf das Berufungsverfahren kommt nicht in Betracht (BGH NJW 2011, 769, 770, Tz. 19).

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Die grundsätzlich zulässige Nachholung der fehlenden Unterschrift scheidet im Streitfall aus, da die 5-Monatsfrist der §§ 517, 548 ZPO als hierfür äußerste zeitliche Grenze (vgl. BGH NJW 2006, 1881, 1882, Tz. 14; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 315 ZPO Rn 2) seit der Verkündung der angefochtenen Entscheidung am 21.02.2013 bereits verstrichen ist.
  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Abzustellen ist hinsichtlich der Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf den Aufwand und die Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte und konnte, wobei es sich insgesamt um vertretbare Maßnahmen der Schadensbeseitigung oder Mängelbeseitigung handeln muss (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1021, 1022).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Denn das Urteil ist infolge der Verkündung gemäß § 310 ZPO kein Entwurf mehr, sondern trotz fehlender Unterschrift existent geworden (BGH NJW 1998, 609, 610; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn 3 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2010, 3089, 3092 f., Tz. 34 f.) zutreffend festgestellt, dass dadurch, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, auch Ansprüche der Klägerin, die - wie die vorliegenden - mittelbar hierauf zurückzuführen sind, gehemmt worden sind.
  • BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Aber selbst ein Verfahrensfehler, der - wie im Streitfall - einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO begründete (vgl. BGH NJW-RR 2007, 141, 142, Tz. 9), führt keineswegs zwingend zu einer Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht.
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Für den Zinsbeginn gilt § 187 Abs. 1 BGB entsprechend (BGH NJW-RR 1990, 518, 519 a.E.; BVerwG NVwZ 2002, 718, 722; BAG NZA 2008, 464, 467, Tz. 35), so dass Prozesszinsen ab dem 03.09.2010 zuzusprechen sind.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 100/10

    Umfang der Gewährleistung für Werkmängel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 27.10.2005 - 21 U 77/00

    Fahrlässigkeit im Rahmen des § 635 BGB a.F. - Symptomtheorie

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Gleichwohl kann der Klägerin nach Auffassung des Senats kein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 2 S. 1 BGB vorgeworfen werden, weil sie der Mietminderung nicht entgegengetreten ist und auf eine Nachforderung eventuell zu viel einbehaltenen Mietzinses verzichtet hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2005 - 21 U 77/00, zitiert nach juris, Tz. 38).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 176/11

    Zivilprozessrecht: Zulässigkeit eines Antrags auf Verurteilung zur Zustimmung zu

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13
    Zwar begründet das Fehlen der Unterschrift einen erheblichen Verfahrensfehler, der nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine Aufhebung und Zurückverweisung begründen kann (vgl. BGH NJW 2011, 769, Tz. 14 a.E.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.12.2013 - 4 U 176/11, Tz. 25, zit. nach juris; Musielak/Musielak, a. a. O., § 315, Rn. 11).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04

    Zum Umfang und zur Höhe von erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten

  • BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97

    Ausdehnung der Berufung nach Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und

    In der Wohnung kam es in der Folge zu Feuchtigkeitseinbrüchen, von denen aber nicht nur die Wohnung der Klägerin, sondern auch weitere Wohnungen betroffen waren (vgl. Parallelverfahren des Senats 24 U 43/13).
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