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   OLG Hamm, 25.11.2015 - I-12 U 62/14   

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https://dejure.org/2015,39299
OLG Hamm, 25.11.2015 - I-12 U 62/14 (https://dejure.org/2015,39299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2015 - I-12 U 62/14 (https://dejure.org/2015,39299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2015 - I-12 U 62/14 (https://dejure.org/2015,39299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • oexmann.de

    BGB §§ 280 Abs. 1 S. 1, 241 Abs. 2, 249 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 278 S. 1, 90a S. 1
    Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Reit- und Bewegungshalle für Pferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Reithalle zum Schutz vor Verletzungen von Pferden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferd in der Reithalle verunglückt - Gericht sieht keine Schuld des Reitstallinhabers an einem Unfall beim Freilauf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 293/04

    Vertragliche Kündigungsgründe beim Betreuten Wohnen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 12 U 62/14
    Danach ist ein typengemischter Vertrag grundsätzlich nach einem einzigen Vertragsrecht zu beurteilen, nämlich nach demjenigen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrages liegt (vgl. BGH NJW 2005, 2008, juris Tz. 11).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2011 - 12 U 91/10

    Rechtsnatur eines Pferdepensionsvertrages; Haftung des Betreibers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 12 U 62/14
    Es gelten damit die Grundsätze der Haftung nach Gefahren- bzw. Verantwortungsbereichen mit der Folge, dass eine Beweislastumkehr eintritt und den Verwahrer die Beweislast dafür trifft, dass der eingetretene Zustand nicht auf einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung beruht (vgl. etwa: OLG Oldenburg MDR 2011, 473, juris Tz. 12).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 12 U 62/14
    Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. hierzu etwa: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; 2006, 610, juris Tz. 9 f.; 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 12 U 62/14
    Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. hierzu etwa: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; 2006, 610, juris Tz. 9 f.; 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 12 U 62/14
    Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. hierzu etwa: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; 2006, 610, juris Tz. 9 f.; 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Nach diesen ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung einer Schädigung Anderer zu treffen (BGH, Urteil v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil v. 06.02.2007 - VI ZR 274/05 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil v. 08.11.2005 - VI ZR 332/04 -, Rn. 9f., juris; OLG Hamm, Urteil v. 25.11.2015 - I-12 U 62/14, Rn. 21ff., juris; jeweils m.w.N.).
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