Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3340
OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98 (https://dejure.org/1999,3340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.1999 - 15 W 464/98 (https://dejure.org/1999,3340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 15 W 464/98 (https://dejure.org/1999,3340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1377
  • MDR 1999, 1001
  • FamRZ 2000, 257
  • Rpfleger 1999, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98
    In der Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung (BT-Drucks. 7/3061, 28) ist dazu ausgeführt, nunmehr solle die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar in den Vordergrund gestellt und vom bisherigen Recht abweichend bestimmt werden, daß ein Ehepaar ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam annehmen könne.

    Weiter wird ausgeführt (BT-Drucks. 7/3061, 29 I), § 1741 Abs. 2 BGB zähle abschließend die Fälle auf, in denen ein Ehegatte ein Kind allein annehmen könne.

    Im Zusammenhang mit der Volljährigenadoption greift die Begründung zu § 1767 Abs. 2 BGB n.F. den Grundsatz der gemeinschaftlichen Kindesannahme durch Ehegatten auf (BT-Drucks. 7/3061, 53).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98
    Denn die durch Adoption eines Erwachsenen entstandene Familie kommt als Erziehungsgemeinschaft nicht mehr in Betracht; sie ist in der Regel nicht als Lebensgemeinschaft, sondern nur als Begegnungs- und möglicherweise als Hausgemeinschaft angelegt (BVerfG v. 18.4.1989 2 BvR 1169/84, MDR 1989, 785 = BVerfGE 80, 81, 91).

    Dazu gehört auch die erst durch den Ausspruch einer Volljährigenadoption entstandene verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Annehmenden und dem angenommenen Kind (BVerfG v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84, MDR 1989, 785 = BVerfGE 80, 81, 90).

  • KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98
    Dem entspricht es, wenn das KG (KG v. 18.3.1980 - 1 W 2707/79, OLGZ 1981, 37 ff) entschieden hat, daß über die in § 1741 Abs. 2 BGB a.F. genannten Fälle hinaus eine Ausnahme vom Grundsatz der ausschließlich gemeinschaftlichen Adoption durch Ehegatten nicht zugelassen werden kann (in der genannten Entscheidung für den Fall, daß der Ehegatte des Annehmenden nach dem für ihn maßgebenden ausländischen Recht das Kind nicht seinerseits annehmen kann).

    Das KG (v. 18.3.1980 - 1 W 2707/79, OLGZ 1981, 41 f) hat bereits eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt einer an das Bestehen der Ehe geknüpften Benachteiligung einer verheirateten Person verneint.

  • BGH, 11.08.2021 - XII ZB 18/21

    Beschwerde des Anzunehmenden gegen die Versagung der von ihm begehrten

    b) Zutreffend wird in Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich - einhellig vertreten, dass auch im Fall der Volljährigenadoption ein Ehepaar das Kind nur gemeinschaftlich annehmen kann (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039; OLG Koblenz MDR 2014, 545 f.; OLG Hamm FamRZ 2003, 1039, 1040 f. und FamRZ 2000, 257, 258 f.; Staudinger/Helms BGB [2019] § 1767 Rn. 19; MünchKommBGB/Maurer 8. Aufl. vor § 1741 Rn. 27 und § 1767 Rn. 13 f.; jurisPK-BGB/Heiderhoff [Stand: 15. Oktober 2019] § 1767 Rn. 15; NK-BGB/Dahm 4. Aufl. § 1767 Rn. 16; BeckOGK/Löhnig [Stand: 1. April 2021] § 1767 Rn. 7; BeckOK BGB/Pöcker [Stand: 1. Mai 2021] § 1767 Rn. 10.1; Kroiß/Horn/Solomon/Schwackenberg BGB 2. Aufl. § 1767 Rn. 15; Schulz/Hauß/Kemper Familienrecht 3. Aufl. § 1767 BGB Rn. 6; Schulze/Kemper BGB 10. Aufl. § 1767 Rn. 3; Müller-Engels in Münch Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis 3. Aufl. § 14 Rn. 68).

    Gleichwohl ist die Erwägung des Gesetzgebers, auch bei der Volljährigenadoption unerwünschte Stiefkindverhältnisse zu vermeiden und bei dieser Adoptionsform ebenso an dem Grundsatz der ausschließlich gemeinsamen Kindesannahme durch Ehegatten auch im Falle des Getrenntlebens festzuhalten, von sachlichen Erwägungen getragen, die sich im Rahmen des dem Gesetzgeber bei der Neuregelung des familienrechtlichen Rechtsinstituts der Adoption einzuräumenden Gestaltungsspielraums halten (OLG Hamm FamRZ 2000, 257, 259 mwN; FamRZ 2003, 1039, 1041).

  • OLG Schleswig, 20.12.2013 - 8 UF 173/13

    Zulässigkeit der Adoption Volljähriger durch einen Ehegatten allein

    Aus diesen Gründen ist nach nahezu allgemeiner Auffassung die Annahme auch Volljähriger durch allein einen Ehegatten nach geltendem Recht ausgeschlossen (vgl. nur OLG Hamm FamRZ 2003, 1039; OLG Hamm FamRZ 2000, 257; KG …
  • OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20

    Zur Einzeladoption durch einen Ehepartner

    Es entspricht dementsprechend einhelliger Auffassung, dass die ... Vorschrift vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und ... verfassungskonform ist (vgl. hierzu OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039; OLG Koblenz FamRZ 2014, 1039; OLG Hamm FamRZ 2000, 257; MüKo/BGB Maurer, 8. Auflage 2020, § 1741 Rn. 27, 28; § 1767 Rn. 13; Staudinger/Helms (2019), BGB, § 1741 Rn. 61 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01

    Voraussetzungen der Adoption durch einen Ehegatten allein

    Wie der Senat bereits für den Fall einer Volljährigenadoption durch einen Ehegatten allein, der von seinem Ehepartner seit vielen Jahren getrennt lebt, ausgeführt hat, liegt keine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt einer an das Bestehen der Ehe geknüpften Benachteiligung einer verheirateten Person vor (Senat, NJW-RR 1999, 1377 ff. = FamRZ 2000, 257ff. = Rpfleger 1999, 328ff. = FGPrax 1999, 104 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 3 Wx 179/07

    Zur Berichtigung eines fehlerhaften Adoptionsbeschlusses nach abgeschlossener

    Dies gilt ungeachtet der Zustimmung des anderen Ehegatten (OLG Hamm FamRZ 2000, 257).
  • OLG Koblenz, 05.12.2013 - 13 UF 793/13

    Volljährigenadoption: Grundsatz der gemeinschaftlichen Annahme durch ein Ehepaar

    Eine analoge Anwendung der Ausnahme ist auf Grund des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte nicht möglich, die Ausnahmeregelung ist abschließend und erlaubt auch keine Adoption, wenn die Ehegatten schon seit längerer Zeit getrennt leben und mit der Scheidung der Ehe zu rechnen ist (OLG Hamm MDR 1999, 1001 f; Maurer in MÜKO - BGB, 6.Aufl, Vorbem zu § 1741 Rn 22 Rn 37, Enders in BOK BGB Stand 01.11.2013, Rn 31 ff).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 15 W 270/00

    Verbrauch des Namensbestimmungsrechts für später adoptierte Kinder von Ehegatten

    Im übrigen hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (FGPrax 1999, 104 = NJW-RR 1999, 1377), daß sich auch aus Art. 6 Abs. 1 GG kein Anspruch der Beteiligten auf eine bestimmte rechtliche Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Adoption ableiten läßt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht