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   OLG Hamm, 26.02.2015 - I-18 U 82/14   

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https://dejure.org/2015,6277
OLG Hamm, 26.02.2015 - I-18 U 82/14 (https://dejure.org/2015,6277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2015 - I-18 U 82/14 (https://dejure.org/2015,6277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - I-18 U 82/14 (https://dejure.org/2015,6277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Frachtführers bei Kündigung des Frachtvertrages durch den Auftraggeber wegen vom Frachtführer zu vertretender Verzögerungen bei der Verzollung; Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

  • rabüro.de

    Rechtslage bei Kündigung des Frachtvertrages durch den Auftraggeber wegen vom Frachtführer zu vertretender Verzögerungen durch den Frachtführer bei der Verzollung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 415 Abs. 2 HGB; 123 BGB
    Ansprüche des Frachtführers bei Kündigung des Frachtvertrages durch den Auftraggeber wegen vom Frachtführer zu vertretender Verzögerungen bei der Verzollung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen eines "Fautfracht"-Anspruches

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 151/04

    Maßgebliches Recht für einen Transport durch mehrere Staaten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 18 U 82/14
    § 452 HGB findet auch auf den Fixkostenspediteur Anwendung (BGH NJW-RR 2008, S. 840; Koller, Transportrecht, 8. Aufl., § 459 HGB, Rn. 23).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 18 U 82/14
    Eine Erklärung, mit der das Schuldverhältnis ohne Rücksicht auf möglicherweise bestehende Einwendungen festgelegt werden sollte oder in dem der Schuldner auf bestimmte Einreden verzichtet, kann nicht nach § 812 Abs. 2 BGB rückgängig gemacht werden, falls sich später das "bestätigte" Schuldverhältnis als ursprünglich nicht bestehend oder sich eine "ausgeschlossene" Einwendung als begründet herausstellt (BGH, WM 1966, S. 1280; NJW 2000, S. 2501; Staudinger/Marburger, Neubearb. 2009, § 781 Rn. 17).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 18 U 82/14
    Namentlich für die Rechtmäßigkeit des Zwecks kommt es nicht darauf an, ob der Drohende einen Anspruch auf die erstrebte Handlung des Bedrohten hat, vielmehr genügt bereits der gute Glaube an den bzw. ein berechtigtes Interesse an dem erstrebten Erfolg (z.B. BGH, Urt. vom 19.4.2005, Az. X ZR 15/04, NJW 2005, S. 2766).
  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 252/15

    Kündigung des Frachtvertrags durch den Absender: Wahlweise gegebene

    cc) Vorzugswürdig ist die Gegenansicht, nach der das Wahlrecht für den Frachtführer gemäß § 415 Abs. 2 Satz 1 HGB so lange besteht, bis der geltend gemachte Anspruch erfüllt ist (vgl. OLG Hamm, TranspR 2015, 382, 384; Koller, Transportrecht, 8. Aufl. [2013], § 415 HGB Rn. 15; Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 415 Rn. 6; Ruß in HK-HGB, 7. Aufl., § 415 Rn. 3; Pöttinger in Lammich/Pöttinger, Gütertransportrecht, 46. Lief., § 415 HGB Rn. 5; Bodis, jurisPR-TranspR 3/2015 Anm. 1 unter C).
  • OLG Hamm, 14.02.2019 - 18 U 160/15

    Vereinbarung zwischen Absender und Unterfrachtführer über die Fortführung des

    Wie die Auftragsbestätigung der Klägerin vom 04.11.2013 über 190.000,-- EUR und die Bestätigung dieses Betrages durch E-Mail des Zeugen S vom gleichen Tage (Anlagen K14a und K16 zur Berufungsbegründung) rechtlich zu qualifizieren sind - in Betracht käme z.B., den Abschluss eines Vergleichs (§ 779 BGB) oder ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzunehmen (vgl. Senat, Urt. v. 26.02.2015 - 18 U 82/14, RdTW 2015, S. 253) -, kann insofern offen bleiben, denn jedenfalls ist das betreffende Rechtsgeschäft gemäß § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen.
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