Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.2005 - 4 Ss OWi 96/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9961
OLG Hamm, 26.04.2005 - 4 Ss OWi 96/05 (https://dejure.org/2005,9961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2005 - 4 Ss OWi 96/05 (https://dejure.org/2005,9961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2005 - 4 Ss OWi 96/05 (https://dejure.org/2005,9961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierte Missachtung einer so genannten Bedarfsampel; Auslegung der Vorschrift des Bußgeldtatbestands der lfd. Nr. 132.2 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)

  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 3; ; BKatV Nr. 132.2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 3; BKatV Nr. 132 .2
    Rotlichtverstoß, Lichtzeichenanlage mit Rot-Gelb-Folge, Bedarfsampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die qualifizierte Missachtung einer auf die Farbfolge Rot-Gelb beschränkten Lichtzeichenanlage im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO ist unter den Bußgeldtatbestand der lfd. Nr. 132.2 BKatV zu subsumieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96
    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2005 - 4 Ss OWi 96/05
    Eine abweichende Bedeutung der Farbsignale ist in Nr. 3 nicht normiert (vgl. BayObLG MDR 1997, 384).
  • AG Zeitz, 04.08.2015 - 13 OWi 713 Js 204952/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlicher Rotlichtverstoß; Regelfahrverbot bei

    Der verkehrsrechtliche Regelungsgehalt der Lichtzeichen als Allgemeinverfügungen im ordnungsrechtlichen Sinne ergibt sich unabhängig von der Art des Lichtzeichens bzw. der Farbfolge allein aus den Verhaltensgeboten, die den Farben der Lichtzeichen in § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO zugeordnet sind (OLG Hamm, Beschluss vom 26. April 2005 - 4 Ss OWi 96/05 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht