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   OLG Hamm, 26.04.2018 - I-18 W 11/18   

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https://dejure.org/2018,14231
OLG Hamm, 26.04.2018 - I-18 W 11/18 (https://dejure.org/2018,14231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2018 - I-18 W 11/18 (https://dejure.org/2018,14231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2018 - I-18 W 11/18 (https://dejure.org/2018,14231)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Vergleichs im Räumungsprozess

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GKG § 41 Abs. 2, § 3 Abs. 2, Anlage 1 Nr. 1900
    Keine Erhöhung des Gegenstandswerts eines Räumungsvergleichs trotz gleichzeitigem Abschluss eines neuen Mietvertrags

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 2
    Streitwert eines Vergleichs im Räumungsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung eines Mietverhältnisses durch Vergleich: Kein "Mehrwert"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Vergleichsmehrwert bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Räumungsrechtsstreit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung des Gegenstandswertes für einen gerichtlichen Vergleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verleichsmehrwert bei Räumungsvergleich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung eines Mietverhältnisses durch Vergleich: Kein "Mehrwert"! (IMR 2018, 480)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 716
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2018 - 18 W 11/18
    Der Abschluss eines neuen Mietvertrags im Rahmen eines Prozessvergleichs über eine Räumung rechtfertigt keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich (Bestätigung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2008, Az. 24 W 17/08).

    Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf geäußerte Auffassung (Beschluss vom 9.6.2008, Az. 24 W 17/08, NJW-RR 2008, S. 1697), die auch in der Kommentierung Zustimmung gefunden hat (Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Vergleich"; Mayer/Kroiß/Rohn, RVG, 7. Aufl., Anh. 1 Kap. VI Rn. 61), erscheint zutreffend.

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2018 - 18 W 11/18
    Maßgeblich ist das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt, allerdings einschließlich der Umsatzsteuer, sofern der Mieter bzw. Pächter sie vereinbarungsgemäß - wie hier - zu zahlen hat (BGH NZM 2006, S. 138; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., § 41 GKG Rn. 25; Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. IX Rn. 372).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 18 W 31/15

    Streitwert eines Vergleichs bei Miterledigung von Ansprüchen zwischen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2018 - 18 W 11/18
    Zu beachten ist jedoch, dass der "Mehrwert" des Vergleichs, wie er sich hier durch die Berücksichtigung der (lediglich) vom Beklagten zu 2) geltend gemachten Forderung über 4.780,00 EUR ergab, auch nur im Verhältnis des Klägers zum Beklagten zu 2) zum Tragen kommt (Zöller/Herget, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.9.2015, Az. 18 W 31/15; TransportR 2016, S. 77).
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18

    Mietrechtsstreit: Erlöschen des mangelbedingten Leistungsverweigerungsrechts des

    Für die Gerichts gebühren war ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf die miterledigten Verfahren 3 S 168/18 und 3 S 266/18 schon deshalb nicht festzusetzen, weil er nur anfällt, wenn der mitverglichene Anspruch nicht rechtshängig , also auch nicht Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens ist (1900 KV GKG, vgl. z.B. Norbert Schneider NZM 2018, 716).
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