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   OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08   

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OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08 (https://dejure.org/2008,1572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2008 - 21 U 17/08 (https://dejure.org/2008,1572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 21 U 17/08 (https://dejure.org/2008,1572)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    ZPO § 304 Abs. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 97 Abs. 2; ; GWB §§ 102 ff.; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 24 Nr. 3; ; BGB § 116; ; BGB § 148; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 311a; ; BGB § 313; ; VOB/A § 9; ; VOB/A § 9 Nr. 2; ; VOB/A § 11; ; VOB/A § 24 Nr. 3; ; VOB/A § 28 Nr. 2 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach Zuschlagsfrist erfolgender Zuschlagserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Baubeginn genannt: Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahrensrisiko trägt der Auftraggeber! (IBR 2008, 424)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 508
  • BauR 2008, 1353
  • BauR 2008, 1622
  • VergabeR 2009, 52
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 24 U 58/05

    Ausschreibungsverfahren: Angebotsmodifikation wegen veränderter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Der vorliegende Fall unterscheide sich dadurch von anderen von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen (z.B. 24. ZS des OLG Hamm BauR 2007, 878), dass Ausführungsfristen nicht kalendermäßig bestimmt, sondern für Arbeitsbeginn und Ausführungsende bestimmte Zeiträume vorgesehen gewesen seien, die nach dem nicht vorsehbaren Datum der Zuschlagserteilung hätten ermittelt werden müssen.

    Ein Eingehen der Bieter auf eine etwaige Bitte eines Auftraggebers, sich mit einer Verschiebung des Bauvorhabens bei Beibehaltung der Angebotspreise einverstanden zu erklären, wäre wegen der für beide Seiten erkennbar wichtigen Bedeutung der Ausführungszeit bei Großvorhaben u.a. für die Kalkulation, als wesentliche Änderung eines auch preisrelevanten Angebotsbestandteils anzusehen (so auch OLG Hamm, 24. ZS, BauR 2007, 878; Bornheim/Badelt ZfBR 2008, 249, 251).

    Insoweit liegt der Rechtsstreit anders als der vom hiesigen 24. Zivilsenat entschiedene Fall, bei dem der Auftraggeber im Zuschlagsschreiben einen neuen Fertigstellungstermin bestimmt hatte (siehe OLG Hamm BauR 2007, 878).

    Zudem ist zu erwägen, ob der Auftraggeber bei gemäß dem Kooperationsgebot zu führenden Verhandlungen auch Kostenverringerungen einwenden kann (skeptisch dazu OLG Hamm, 24. ZS, BauR 2007, 878).

  • KG, 05.10.2007 - 21 U 52/07

    Bauvertrag: Preisanpassung wegen veränderter Materialkosten, die auf

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    c) Die Beklagte hat das Angebot der Klägerin mit Schreiben vom 13.02.2006 unverändert angenommen, so dass der Vertrag mit dem Zuschlag ohne Änderungen zu den - möglicherweise überholten - ursprünglichen zeitlichen Festlegungen zustande gekommen ist (so für gleichgelagerte Fälle z.B. auch BayObLG a.a.O.; OLG Jena BauR 2005, 1367; Behrendt a.a.O. S. 794; Putzier/Goede VergabeR 2003, 391; insoweit ähnlich KG BauR 2008, 887).

    Die Vertreter dieser Meinung leiten ihr Ergebnis insbesondere aus einer ergänzenden Vertragsauslegung (z.B. Kapellmann NZBau 2007, 401) oder einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB (z.B. KG BauR 2008, 838) her und beziehen sich wegen der Höhe der Mehrforderung zumeist ebenfalls auf den Maßstab, wie er auch für die Fälle des § 2 Nr. 5 VOB/B gilt.

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 44/05

    Verwirkung einer in einem Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Solange der Erklärende jedoch nichts anderes kenntlich macht, kann der Empfänger einer Erklärung davon ausgehen, dass sie im Zweifel in vergaberechtskonformer Weise gemeint ist (siehe BGH NJW 1997, 61; BauR 2006, 1128).
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Solange der Erklärende jedoch nichts anderes kenntlich macht, kann der Empfänger einer Erklärung davon ausgehen, dass sie im Zweifel in vergaberechtskonformer Weise gemeint ist (siehe BGH NJW 1997, 61; BauR 2006, 1128).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Eine solche Auslegung verbietet sich jedoch vor dem Hintergrund der den Parteien bekannten grundsätzlichen Bedeutung des Zeitfaktors für die Kalkulation (siehe dazu auch Urteil des BGH vom 15.04.2008 - X ZR 129/06).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Aus dem Wortlaut des Anschreiben und des beigefügten Zustimmungsformular ergab sich für die Klägerin nicht, dass die Beklagte von ihr mehr als eine reine Verlängerung der Geltung des Angebotes erwartete (so für einen gleichgelagerten Fall auch BayObLG NZBau 2002, 689 = VergabeR 2002, 534).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Der Bundesgerichtshof hat die Problematik einer Überholung des Zeitplans wegen eines verzögerten Vertragsschlusses bisher nur bezogen auf einen Fall erörtert, in dem der Auftrag nicht in einem förmlichen Vergabeverfahren nach der VOB/A, sondern freihändig erteilt worden ist (BGH NJW 2005, 1653).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    c) Die Beklagte hat das Angebot der Klägerin mit Schreiben vom 13.02.2006 unverändert angenommen, so dass der Vertrag mit dem Zuschlag ohne Änderungen zu den - möglicherweise überholten - ursprünglichen zeitlichen Festlegungen zustande gekommen ist (so für gleichgelagerte Fälle z.B. auch BayObLG a.a.O.; OLG Jena BauR 2005, 1367; Behrendt a.a.O. S. 794; Putzier/Goede VergabeR 2003, 391; insoweit ähnlich KG BauR 2008, 887).
  • LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07

    Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08
    Das Landgericht (Leitsätze veröffentlicht in BauR 2008, 723) ist zwar im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin mit ihrer vorbehaltlosen Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist ihr ursprüngliches Angebot über den zunächst vorgesehenen Zeitraum hinaus aufrechterhalten hat und der Zuschlag auf dieses ursprüngliche Angebot erteilt worden ist (siehe dazu die folgenden Ausführungen unter a) bis c)).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    In Fällen, in denen der Zuschlag erteilt wird, ohne dass zuvor oder gleichzeitig Erklärungen zur Frage der Ausführungszeiten und -fristen oder zu hiervon abhängenden Mehrvergütungen abgegeben werden, soll es nach einer Meinung dabei bleiben, dass der Vertrag hiermit zu den ursprünglichen Bedingungen - auch hinsichtlich der Bauzeit - geschlossen wird, obwohl diese bereits tatsächlich obsolet geworden sind (BayObLG, NZBau 2002, 689; OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508; Behrendt, BauR 2007, 784, 795 f.; Bröker, BauR 2008, 591, 599; Diehr, ZfBR 2002, 316, 318; Gröning, BauR 2004, 199, 207; Heiermann in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 4 a; Kuhn, ZfBR 2007, 741, 744; Putzier/ Goede, VergabeR 2003, 391, 394).

    Ein Zuschlag in einem solchen Verfahren ist regelmäßig so auszulegen, dass er sich auch auf wegen Zeitablaufs obsolet gewordene Fristen und Termine bezieht (ebenso OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508).

    Deshalb entstehen die vertraglichen Hauptleistungspflichten auch, wenn die zeitlichen Vertragsvorgaben durch den Zeitablauf bereits bei Vertragsschluss überholt sind (vgl. OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508).

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2008, 1622 veröffentlicht ist, hält den Anspruch der Klägerin dem Grunde nach für gerechtfertigt.
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Dass diese Verhandlungen auf der Grundlage des § 2 Nr. 5 VOB/B zu führen sind, entspricht der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Behrendt, BauR 2007, 784, 797; Bitterich, NZBau 2007, 354, 357f; Bornheim/ Badelt, ZfBR 2008, 249, 256; Gröning, BauR 2004, 199, 207; Kapellmann, NZBau 2007, 401, 6f; Würfele, BauR 2005, 1253, 1256f; Franke/Grünhagen in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, 3. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 26d; Keldungs in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 58; Leinemann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 4. Aufl. Rdn. 594; Planker in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB; 2. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 23; Portz in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 28 VOB/A Rdn. 17; BayObLG, NZBau 2002, 689, 691; OLG Hamm, BauR 2007, 878 = NZBau 2007, 312 = ZfBR 2007, 375; OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508; Thüringer OLG, BauR 2005, 1161 = NZBau 2005, 341 = ZfBR 2005, 725; OLG Celle, BauR 2009, 252).
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08

    Rechtsnatur der Vorgabe neuer Fertigstellungsfristen nach verzögerter Vergabe

    (7) Der Mehrkostenanspruch der Klägerin rechtfertigt sich auch nicht aus dem Rechtsinstitut des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" (analog), § 2 Nr. 5 VOB/B (analog) durch Anwendung der sog. Zweistufentheorie (OLG Hamm IBR 2008, 424) oder der grundsätzlich anzunehmenden Kooperationspflicht der Parteien eines Bauvertrages.

    (b) Nicht zu folgen ist auch der Lösung, einen Anspruch direkt aus § 2 Nr. 5 VOB/B zu begründen, auch nicht in der Form der sog. Zweistufentheorie des OLG Hamm (IBR 2008, 424).

  • OLG Oldenburg, 14.10.2008 - 12 U 76/08

    Bestehen eines Mehrvergütungsanspruchs des Auftragnehmers aufgrund

    Auch in diesem Fall stünde der Klägerin aus einer direkten oder zumindest analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch zu (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2008 - 21 U 17/08; OLG Jena IBR 2005, 462; BayObLG NZBau 2002, 689 [BayObLG 15.07.2002 - Verg 15/02] , KG OLGR 2008, 277, 278 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08

    Zahlungsklage gegen den öffentlichen Auftraggeber: Erstattung von Mehrkosten

    Angesichts des Ergebnisses der Verhandlungen ist hier trotz einer zeitlichen Überholung der Vertrag nicht mit den ursprünglich ausgeschriebenen Ausführungsfristen zustande gekommen, so dass die Entscheidung des OLG Hamm (NZBau 2008, 508) hier ohne Aussagekraft ist.
  • LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07

    Anpassung eines Vertragspreises eines aufgrund öffentlicher Ausschreibung

    Auch ein Vorbehalt der Nachforderung im Bereich der Vergütung kann dem Angebot nicht entnommen werden (vgl. BGH NZBau 2009, 370; OLG Hamm BauR 2008, 1622).
  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

    Der Auftraggeber muss im vorliegenden Fall berücksichtigen, dass zwischen der von der Antragstellerin zugesagten Einhaltung des Fertigstellungstermins und dem in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termin für den Baubeginn eine Wechselwirkung besteht, zumal diese Zeitfaktoren für die Antragstellerin ein wesentlicher Parameter für die Angebotskalkulation sind (BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06; OLG Hamm, Urteil vom 26. Juni 2008 - 21 U 17/08).
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