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   OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18   

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OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18 (https://dejure.org/2018,19407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18 (https://dejure.org/2018,19407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 5 RVGs 53/18 (https://dejure.org/2018,19407)
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  • OLG Hamm, 23.08.2005 - 2 (s) Sbd VIII-168/05

    Pauschgebühr in Wirtschaftsstrafsache

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18
    Im Übrigen liegt auch die durchschnittliche Terminsdauer im hiesigen Verfahren für ein Verfahren vor einer großen Strafkammer sowohl vor als auch nach Zurückverweisung noch nicht im überdurchschnittlichen Bereich (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2006, 74).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr kommt nur in Betracht, wenn sich die anwaltliche Mühewaltung von sonstigen - auch überdurchschnittlichen - Sachen in exorbitanter Weise abhebt (BGH, Beschluss vom 01.06.2015.4 StR 267/11).
  • OLG Braunschweig, 25.04.2016 - 1 ARs 9/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschgebühr erst nach

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18
    Demgemäß hat eine Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe einem Rechtsanwalt eine Pauschgebühr zusteht, in aller Regel in einer Gesamtschau die Tätigkeiten des Anwalts in allen Verfahrensabschnitten zu berücksichtigen (OLG Braunschweig Beschl. v. 25.4 .2016 - 1 ARs 9/16, BeckRS 2016, 08789).
  • OLG Hamm, 14.06.2013 - 5 RVGs 46/13
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18
    Es geht keinesfalls um eine Gleichstellung oder sogar Besserstellung des Pflichtverteidigers im Verhältnis zum Wahlverteidiger (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluss vom 14. Juni 2013 - 5 RVGs 46/13 -).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVGs 34/13
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18
    Beträge in Höhe der einfachen Wahlverteidigerhöchstgebühren sind nur im Ausnahmefall zuzubilligen , sofern die Arbeitskraft des Verteidigers als Sonderopfer über eine längere Zeit ausschließlich oder fast ausschließlich durch die vorliegende Strafsache blockiert worden ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. April 2013 - 5 RVGs 19/13 - und vom 14. Mai 2013 - 5 RVGs 34/13 -).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 5 RVGs 19/13
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2018 - 5 RVGs 53/18
    Beträge in Höhe der einfachen Wahlverteidigerhöchstgebühren sind nur im Ausnahmefall zuzubilligen , sofern die Arbeitskraft des Verteidigers als Sonderopfer über eine längere Zeit ausschließlich oder fast ausschließlich durch die vorliegende Strafsache blockiert worden ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. April 2013 - 5 RVGs 19/13 - und vom 14. Mai 2013 - 5 RVGs 34/13 -).
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