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   OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06   

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https://dejure.org/2007,3213
OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06 (https://dejure.org/2007,3213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2007 - 15 W 203/06 (https://dejure.org/2007,3213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 (https://dejure.org/2007,3213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeiten über eine noch nicht vollzogene Änderung der sachenrechtlichen Grundverhältnisse einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Fehlen einer Vorabentscheidung über die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts als ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Heilung des Beurkundungsmangels eines notariellen Kaufvertrags über ein Wohnungseigentumsrecht wegen nicht ordnungsgemäßer Bezeichnung des Sondereigentums durch Eigentumsumschreibung

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; BeurkG § 9; ; BeurkG § 13; ; BGB § 311 b Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung der Formunwirksamkeit nach § 311 b Abs. 1 BGB durch Auflassung - Umwandlung WEG Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Medebach - 4 II 20/05
  • LG Arnsberg - 6 T 483/05
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).

    Nach dieser Vorschrift, die auch im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach § 46 WEG anwendbar ist (BGH, NJW 1995, 2851, 2852), findet im Rechtsmittelverfahren eine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs nicht statt.

    Fehlt eine solche Vorabentscheidung, kann die Zuständigkeit trotz der Beschränkung des § 17 a Abs. 5 GVG sowohl vom Erstbeschwerdegericht als auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; OLG Köln, NJW-RR 1995, 910, 911).

  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70

    Vertragsheilung nach § 313 Satz 2

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Die Heilung erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Inhalt des Vertrags einschließlich aller mündlichen und schriftlichen Nebenabreden (BGH, NJW 1972, 2265, 2266).

    Zwar hat die Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen, wenn die betreffende Abrede Pflichten begründet, die über den sachenrechtlichen Vollzug des Vertrags hinausgehen und einem selbstständigen Formzwang nach § 313 S. 1 BGB a. F. oder nach einer anderen Vorschrift unterliegen (vgl. BGH, NJW 2002, 2560, 2561; 1972, 2265, 2266 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 03.06.2002 - II ZR 4/00

    Heilung einer formunwirksamen Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Zwar hat die Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen, wenn die betreffende Abrede Pflichten begründet, die über den sachenrechtlichen Vollzug des Vertrags hinausgehen und einem selbstständigen Formzwang nach § 313 S. 1 BGB a. F. oder nach einer anderen Vorschrift unterliegen (vgl. BGH, NJW 2002, 2560, 2561; 1972, 2265, 2266 jeweils m.w.N.).

    Eine solcher Ausnahmefall liegt aber nicht vor, wenn die formbedürftige Abrede mit dem Veräußerungsvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber eine Einheit bildet und auf eine Erwerbseinschränkung in diesem Verhältnis hinausläuft (vgl. BGH, NJW 2002, 2560, 2561).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Von diesem Grundsatz wird jedoch eine Ausnahme zugelassen, wenn der Rechtsmittelführer seine Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, da dieser Fall hinsichtlich der Interessenlage des Betroffenen derjenigen gleichzustellen ist, in der die Rüge von vornherein nicht erhoben wird (vgl. VGH München, NJW 1997, 1252; Münch.-Kommentar-Wolf, ZPO, 2. Aufl., § 17a GVG, Rdnr. 29; Musielak-Wittschier, ZPO, 4. Aufl., § 17a GVG, Rdnr. 19).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Die Rechtssicherheit gebietet es, die Genehmigungsverweigerung mit der Folge der Unwirksamkeit des genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts als endgültig anzusehen (st. höchstrichterliche Rspr., vgl. BGH, NJW 1999, 3704 m.w.N.).
  • LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts vom 17.3.2005 (Az. 4 II 18/04 = 6 T 154/05 LG Arnsberg = 15 W 100/06 OLG Hamm) ist der Beteiligten zu 1) die ausschließliche Nutzung der im Aufteilungsplan mit G bezeichneten Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss untersagt und sie zugleich verpflichtet worden, diese Räume wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06
    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Damit wäre selbst ein - nicht erkennbarer - Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Vorabentscheidungspflicht aus § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG geheilt und die Bindungswirkung des § 17a Abs. 5 GVG eingetreten (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2007 - 15 W 203/06, OLGR 2008, 103; Zöller-Lückemann, ZPO, § 17a GVG Rdz. 17).
  • OLG Rostock, 11.07.2022 - 6 U 19/22

    Klimastiftung - Auskunftspflicht der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV

    Denn die Bindungswirkung der Bejahung der Rechtswegzuständigkeit durch die in erster Instanz getroffene Sachentscheidung (§ 17a Abs. 5 GVG) kann auch bestehen bleiben, wenn zwar verfahrensfehlerhaft über die in erster Instanz erhobene Rüge der Rechtswegunzuständigkeit nicht vorab gemäß § 17a Abs. 3 S. 2 GVG entschieden worden ist, diese Rüge jedoch im Rechtsmittelverfahren ausdrücklich nicht mehr weiterverfolgt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14

    Stufenklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Auskunftsanspruch

    Nachdem der Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Februar 2015 die in erster Instanz erhobene Rüge hinsichtlich der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten hat, ist die Bindungswirkung nach § 65 ArbGG mit der Folge eingetreten, dass die Zulässigkeit des Rechtswegs von der Berufungskammer nicht zu prüfen ist ( vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 21, NZA 1998, 595; OLG Hamm 26. Juli 2007 - 15 W 203/06 - Rn. 24, OLGR Hamm 2008, 103; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Koch § 48 ArbGG Rn. 10 ).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für eine Klage gegen

    Zwar wird von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Rechtsmittelführer die Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, weil er sich ersichtlich mit der abweichenden Ansicht des Erstgerichts zur Rechtswegfrage abgefunden hat (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103; MünchKomm-Zimmermann, 4. Aufl., § 17a GVG Rn. 29; Musielak-Wittschier, 10. Aufl., § 17a GVG Rn. 19; Zöller-Lückemann, 29. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 - sämtlich unter Berufung auf die Entscheidung des VGH München NJW 1997, 1251, die sich ihrerseits auf die Entscheidung des BVerwG NJW 1994, 956 beruft, in dem der Rechtsmittelführer von der Alternative des § 17a Abs. 4 S. 3 GVG zugunsten einer Beschwerde nach §§ 146ff. VwGO keinen Gebrauch gemacht hatte).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2008 - 6 U 20/07

    Rechtsweg: Unterlassung diskreditierender Äußerungen durch eine Anstalt des

    Dann aber muss es den Parteien auch in der hier vorliegenden Konstellation unbenommen bleiben, selbst zu bestimmen, ob das Berufungsgericht die Rechtswegentscheidung der Vorinstanz noch einmal überprüfen soll, oder ob die Partei die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls insoweit akzeptiert (so ausdrücklich BVerwG v. 28.1.1994, NJW 1994, 956; OLG Hamm v. 26.7.2007, OLGR 2008, 103).
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der Berufungsführer die Rüge des nicht eröffneten Rechtswegs nicht weiter verfolgt (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103 f.; VGH München NJW 1997, 1251 [1252]; Lückemann in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 17a GVG, Rz. 17; Wittschier in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 17a GVG Rz. 19).
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Zwar erscheint es zutreffend, dass trotz eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG die Bindungswirkung des § 17 a Abs. 5 GVG eintritt, wenn der Rechtsmittelführer die Rechtswegrüge in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr ausdrücklich weiterverfolgt und damit zu erkennen gibt, auf eine Überprüfung des Rechtswegs durch das Rechtsmittelgericht endgültig verzichten zu wollen (vgl. dazu VGH München, NJW 1997, 1252; OLG Hamm, OLG-Report 2008, 103 m.w.N.; Prütting/Gehrlein/Bitz aaO § 17 a GVG Rn. 14; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Aufl., § 17 a GVG Rn. 17 m.w.N.).
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