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   OLG Hamm, 26.08.2016 - 32 Sa 53/16   

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https://dejure.org/2016,32053
OLG Hamm, 26.08.2016 - 32 Sa 53/16 (https://dejure.org/2016,32053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.08.2016 - 32 Sa 53/16 (https://dejure.org/2016,32053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. August 2016 - 32 Sa 53/16 (https://dejure.org/2016,32053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, allgemeiner und besonderer Gerichtsstand im Inland, geschäftlich nicht mehr aktiv, insolvent

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestimmung eines besonderen Gerichtsstands der im Ausland lebenden beklagten Partei

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 I Nr. 3; EuGVVO Art. 7
    Gerichtsstandbestimmung; allgemeiner und besonderer Gerichtsstand im Inland; geschäftlich nicht mehr aktiv; insolvent

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 I Nr. 3 ; EuGVVO Art. 7
    Voraussetzungen der Bestimmung eines besonderen Gerichtsstands der im Ausland lebenden beklagten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.01.2013 - 32 Sa 125/12

    Zuständigkeitsbestimmung; Säumnis; rügelose Einlassung; Einspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 32 Sa 53/16
    Es kann offen bleiben, ob sich für die Beklagten ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nach der EuGVVO zuverlässig feststellen lässt: Aus prozessökonomischen Gründen ist eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch dann geboten, wenn das Gericht eines solchen gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (st. Rspr., z.B. Senat, Beschl. v. 07.01.2013 - 32 SA 125/12 - zitiert nach juris, dort Tz. 6; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 15).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 32 Sa 53/16
    Dies gilt auch für die beabsichtigte Inanspruchnahme der Beklagten zu 2 wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht, da der Vertragsgerichtsstand keine Situation umfasst, in der es an einer von einer Partei freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt (EuGH, Urt. v. 17.09.2002 - Rs. C-334/00 - NJW 2002, 3159, Tz. 23).
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