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   OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16   

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https://dejure.org/2016,30994
OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16 (https://dejure.org/2016,30994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.08.2016 - 7 U 22/16 (https://dejure.org/2016,30994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. August 2016 - 7 U 22/16 (https://dejure.org/2016,30994)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Burhoff online

    Grünlicht, Nachzügler, Nachzüglervorrang, fliegender Start, Vorfahrt, Kreuzung, Lichtzeichenanlage, Querverkehr, Vertrauensgrundsatz

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kollision, Rotlicht, Grünlicht, Nachzügler, Nachzüglervorrang, fliegender Start, Vorfahrt, Kreuzung, Lichtzeichenanlage, Querverkehr, Vertrauensgrundsatz

  • verkehrslexikon.de

    Nachzüglervorrang des Kreuzungsräumers und Vertrauensgrundsatz beim Einfahren bei "grün"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahrenden Fahrzeugs mit einem Nachzügler des Querverkehrs

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Unfall auf Kreuzung mit Nachzügler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Nachzügler hat im Kreuzungsbereich keine Vorfahrt

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich - Vorfahrtsberechtigung für Nachzügler

  • ra.de
  • rewis.io
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    OLG Hamm urteilt bei einem Unfall mit einem Nachzügler im Kreuzungsbereich mit interessanter Begründung (OLG Hamm Berufungsurteil vom 26.8.2016 - 7 U 22/16 -).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kollision; Rotlicht; Grünlicht; Nachzügler; Nachzüglervorrang; fliegender Start; Vorfahrt; Kreuzung; Lichtzeichenanlage; Querverkehr; Vertrauensgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahrenden Fahrzeugs mit einem Nachzügler des Querverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Nachzüglervorrang" versus Vertrauensgrundsatz bei "grün", oder: Nachzügler haftet allein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückstau auf Straßenkreuzung: Nachzügler müssen besonders vorsichtig sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

  • versr.de (Kurzinformation)

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei "grün"

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zusammenstoß bei grüner Ampel

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Kraftfahrer auch dann beachten müssen wenn die Ampel an einer Kreuzung Grünlicht zeigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vorfahrt für Nachzügler im Kreuzungsbereich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall mit Kreuzungsräumer - wer haftet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung bei einem Unfall im Kreuzungsbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 478
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Vielmehr hat er den Kreuzungsbereich vorsichtig, unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang zu verlassen (vgl. BGH, NJW 1977, 1394; OLG Köln, NZV 2012, 276; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 258; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).

    Verkehrsteilnehmer, für die durch grünes Licht der Verkehr freigegeben ist (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 StVO), brauchen zwar im allgemeinen nicht damit zu rechnen, dass Fahrzeuge von der Seite her unerlaubterweise in die Kreuzung einfahren (vgl. BGH, NJW 1977, 1394).

    Allerdings befreit das ihm zustehende Vorfahrtsrecht grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, auf Nachzügler, also auf Teilnehmer des Querverkehrs, Rücksicht zu nehmen, die, als für sie noch grün galt, berechtigt in die Kreuzung eingefahren waren, sie aber nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394).

    Diesen Nachzüglern ist, um Stauungen zu vermeiden, zunächst die Möglichkeit zu geben, die Kreuzung zu räumen (sog. "Nachzüglervorrang") (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 17).

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 163/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem bei Grünlicht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Vielmehr hat er den Kreuzungsbereich vorsichtig, unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang zu verlassen (vgl. BGH, NJW 1977, 1394; OLG Köln, NZV 2012, 276; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 258; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).

    Diesen Nachzüglern ist, um Stauungen zu vermeiden, zunächst die Möglichkeit zu geben, die Kreuzung zu räumen (sog. "Nachzüglervorrang") (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 17).

    Je weiter der Farbwechsel auf Grün aber zurückliegt, umso mehr darf der bei Grün An- oder Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne weitere Verkehrsteilnehmer aus dem Querverkehr der vorhergehenden Phase vertrauen (vgl. OLG Köln, NZV 2012, 276; MDR 1995, 153).

    Zwar ist das Hineinfahren in eine unübersichtliche Kreuzung mit "fliegendem Start" nur erlaubt, wenn sich der Einfahrende zuvor überzeugt hat, dass die Kreuzung von bevorrechtigtem Querverkehr frei ist; dabei muss er vollen Überblick über den Kreuzungsbereich haben und diesen zuverlässig als frei erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 -, juris; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2002, 407; ZfSch 2005, 432; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 18).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; KG Berlin, ZfSch 2009, 77; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).

    Allerdings befreit das ihm zustehende Vorfahrtsrecht grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, auf Nachzügler, also auf Teilnehmer des Querverkehrs, Rücksicht zu nehmen, die, als für sie noch grün galt, berechtigt in die Kreuzung eingefahren waren, sie aber nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394).

    Diesen Nachzüglern ist, um Stauungen zu vermeiden, zunächst die Möglichkeit zu geben, die Kreuzung zu räumen (sog. "Nachzüglervorrang") (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; NJW 1977, 1394; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 17).

  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67

    Räumen einer Kreuzung - Freigegebener Querverkehr - Hineinfahren in Kreuzung -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Zwar ist das Hineinfahren in eine unübersichtliche Kreuzung mit "fliegendem Start" nur erlaubt, wenn sich der Einfahrende zuvor überzeugt hat, dass die Kreuzung von bevorrechtigtem Querverkehr frei ist; dabei muss er vollen Überblick über den Kreuzungsbereich haben und diesen zuverlässig als frei erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 -, juris; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2002, 407; ZfSch 2005, 432; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 18).

    Ein "fliegender Start" liegt dabei dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer aus dem rückwärts liegenden Verkehrsraum im Augenblick des Umschaltens der Ampel auf Grün oder unmittelbar danach mit einer Geschwindigkeit, die vorher nicht herabgesetzt oder sogar erhöht wird, in die Kreuzung einfährt (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1967 - 4 StR 382/67 -, juris; KG, DAR 2003, 516; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 02.05.2005 - 6 U 193/04

    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall auf einer Straßenkreuzung: Zur

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Zwar hat derjenige, der bei Grün die Haltelinie und die für ihn maßgebliche Ampel passiert hat, dann aber zum Stehen gekommen ist, bevor er die Fluchtlinien der Gehwegkanten passiert hat, nach Umschalten der Ampel dem einsetzenden Querverkehr als sog. "unechter Nachzügler" den Vorrang einzuräumen (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 411; OLG Koblenz, NZV 1998, 465; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 17).

    Zwar ist das Hineinfahren in eine unübersichtliche Kreuzung mit "fliegendem Start" nur erlaubt, wenn sich der Einfahrende zuvor überzeugt hat, dass die Kreuzung von bevorrechtigtem Querverkehr frei ist; dabei muss er vollen Überblick über den Kreuzungsbereich haben und diesen zuverlässig als frei erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 -, juris; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2002, 407; ZfSch 2005, 432; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 18).

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Unabwendbar ist ein Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH, NZV 2005, 305; OLG Koblenz, NZV 2006, 201; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 17 StVG Rn. 8).

    Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH, NJW 1992, 1684; OLG Koblenz, NZV 2006, 201; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 17 StVG Rn. 8).

  • KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung in einem atypischen Kreuzungsräumerfall

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (vgl. KG Berlin, DAR 2003, 516; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen kann, er werde nicht weiterfahren (vgl. KG Berlin, ZfSch 2009, 77).

    Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; KG Berlin, ZfSch 2009, 77; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).

  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 112/03

    Berechnung des Nutzungsausfallschaden bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei nur auf die objektiv erforderliche Wiederherstellungsdauer an (vgl. BGH, MDR 2003, 1414; OLG Hamburg, OLGR 2005, 131; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, BGB § 249 Rn. 195 a).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei nur auf die objektiv erforderliche Wiederherstellungsdauer an (vgl. BGH, MDR 2003, 1414; OLG Hamburg, OLGR 2005, 131; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, BGB § 249 Rn. 195 a).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht für die Dauer einer notwendigen Reparatur oder Wiederbeschaffung zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und ggf. einer angemessenen Überlegungszeit (vgl. BGH, VersR 2013, 471; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, Kapitel 3 Rn. 105).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

  • OLG Hamm, 19.02.2010 - 9 U 147/09

    Ansatz des Wiederbeschaffungswerts bei fiktiver Schadensberechnung aufgrund

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 245/07

    Pflicht eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten zum Erwerb eines

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

  • KG, 12.05.2011 - 22 U 40/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines Nachzüglervorrangs des

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15

    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96

    Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten

  • LG Essen, 10.02.2016 - 20 O 155/13

    Bemessung des Umfangs des zu ersetzenden Schadens seitens der Verkehrsteilnehmer

  • AG Bautzen, 12.07.2017 - 20 C 255/17
    Dies ist gefestigte Rechtssprechung (OLG Hamm, Urt. vom 26.08.2016, AZ: 7 U 22/16 Rz 45).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2021 - 1 U 18/20

    Haftungsverteilung nach Kreuzungsunfall: Kollision zwischen Grünlichtfahrer und

    Je weiter der Farbwechsel auf Grün aber zurückliegt, umso mehr darf der bei Grün An- und Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne weitere Verkehrsteilnehmer aus dem Querverkehr der vorangegangenen Phase vertrauen (OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016, Az. 7 U 22/16; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az. 7 U 163/11; jeweils Juris).

    Vielmehr hat er den Kreuzungsbereich vorsichtig, unter Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs zu verlassen (OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016, Az. 7 U 22/16, Rn. 19, Juris).

    Der Streitfall unterscheidet sich maßgeblich von dem durch das OLG Hamm entschiedenen, vom Kläger zitierten Geschehen (Urteil vom 26.08.2016, Az. 7 U 22/16, Juris), bei dem der Kreuzungsräumer mindestens 23 Sekunden bei Rot in der Kreuzung verweilte und der die Kreuzung Durchfahrende mindestens 19 Sekunden Grünlicht hatte und vor ihm noch ein anderes Fahrzeug in gleicher Richtung die Kreuzung passiert hatte.

  • LG Düsseldorf, 13.12.2016 - 14e O 139/14

    Verkehrsunfall - Grünlicht - Kollision mit Nachzügler

    Als sog. echte Nachzügler werden diejenigen Fahrer bezeichnet, die sich bereits im eigentlichen Kreuzungskern befinden, wenn der Querverkehr durch die Lichtzeichenanlage freie Fahrt erhält, und die dort im Kreuzungsbereich in aller Regel den Verkehrsfluss erheblich stören würden, wenn ihnen nicht gestattet würde, den Kreuzungsbereich vorrangig zu räumen (BGH Urteil vom 11.05.1971 - VI ZR 11/70; OLG Koblenz Urteil vom 08.09.1997 - 12 U 1355/96; OLG Hamm Urteil vom 26.08.2016 - I-7 U 22/16).

    Sie musste auch bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt damit rechnen, dass die Lichtzeichenanlage für den Querverkehr zwischenzeitlich auf Grünlicht geschaltet hat (vgl. OLG Düsseldorf NVZ 1997, 481; OLG Hamm Urteil vom 26.08.2016 - I-7 U 22/16 jeweils m. w. N.).

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2016 - I-7 U 22/16 -, juris).

    Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH, NJW 1992, 1684; OLG Koblenz, NZV 2006, 201; OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2016 - I-7 U 22/16 -, juris).

    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, soweit diese sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung BGH, NJW 2016, 1100; NJW 2014, 3097; NJW 2012, 1953; OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2016 - I-7 U 22/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    Auch die erfolgte Ermächtigung, dass der Beklagte Ziffer 1 Zahlung an sich selbst verlangen kann, begegnet keinen Bedenken (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2016 - I-7 U 22/16 -, Rn. 50, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2013 - 17 U 95/12 -, Rn. 59, juris; LG Bremen, Urteil vom 12. Mai 2005 - 6 O 2103/04 -, Rn. 12, juris).
  • LG Essen, 24.11.2022 - 16 O 116/21

    Kreuzungsräumer

    Wer im Kreuzungsbereich zunächst aufgehalten worden ist und diesen dann als "Nachzügler" gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt räumen darf, kann nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird (OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016, Az.: 7 U 22/16, NJW-RR 2017, 478 ff.).
  • AG Dresden, 06.03.2017 - 115 C 7609/15

    Kettenauffahrunfall - Anscheinsbeweis und Haftung

    Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" unter Anwendung der äußersten möglichen Sorgfalt überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH, NJW 1992, 1684; OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - I-7 U 22/16, 7 U 22/16, zitiert nach Juris unter Rdnr. 18).
  • LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
    Solche Gefahren ergeben sich zum einen aus der Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge, den von ihnen gefahrenen Geschwindigkeiten, den zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführten Fahrmanövern sowie dem konkreten Fahrverhalten und dabei insbesondere aus etwaigen Fahrfehlern oder Verkehrsverstößen (Zu § 17 StVG: BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15, OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16 zu § 9 StVG: OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18).
  • VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Nichtbestehens einer

    Es steht zwar nicht fest, ob es sich tatsächlich um einen Rotlichtverstoß gehandelt hat und der Fahrschüler bei rotem Wechsellichtzeichen oder nur unter Missachtung des § 11 Abs. 1 StVO trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung eingefahren ist und schon so weit eingefahren war, dass es sich nach Erlöschen des grünen Linksabbiegepfeils um eine echte oder unechte Nachzüglersituation gehandelt hat (vgl. dazu OLG Hamm, U.v. 26.8.2016 - I 7 U 22/16 - VkBl 2017, 163 = juris Rn. 21).
  • AG Essen, 29.03.2023 - 29 C 269/22
    Mithin solche Umstände, die ein Verschulden des Fahrzeugführers oder eine Erhöhung der Betriebsgefahr begründen, wenn sie unstreitig oder von der jeweils anderen Partei konkret bewiesen und erwiesenermaßen ursächlich für den Unfall oder Schaden geworden sind (BGH, Urteil vom 11.10.2016 - VI ZR 66/16; Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11; 13.12.2005 - VI ZR 68/04; vom 09.02.1982 - VI ZR 59/80; OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16).
  • AG Bottrop, 08.08.2019 - 10 C 45/19

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Teilen eines geplatzten LKW-Reifens

  • AG Essen, 21.07.2023 - 29 C 152/22
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