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OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Anerkennungsfähigkeit der Eintragung der genetischen Eltern in einem ausländischen Geburtsregister und der Ausstellung der Geburtsurkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 01.08.2016 - 312 III 5/16
- OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16
- BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16
Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von …
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16
Durch einen von vornherein zeitlich beschränkt geplanten Auslandsaufenthalt eines neugeborenen Kindes wird für dieses aber kein gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Land begründet (OLG Celle NZFam 2017, 658;… Münchener Kommentar zum BGB-Helms, 6. Auflage, Art. 19 EGBGB Rn.8).Die rechtliche Position der Beteiligten zu 2) als Mutter des Kindes M ergibt sich auch nicht in einer für die deutschen Gerichte verbindlichen Weise aus der Eintragung der Beteiligten zu 2) als Mutter in der vom ukrainischen Standesamt ausgestellten Geburtsurkunde, da diese Eintragung keine Entscheidung im Sinne des § 108 Abs. 1 FamFG darstellt (a. A. OLG Celle NZFam 2017, 658).
Die Rechtsbeschwerde war nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat in seiner Entscheidung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (NZFam 2017, 658) abweicht, soweit es die Einordnung der von dem ukrainischen Standesbeamten vorgenommenen Geburtsregistereintragung als Entscheidung im Sinne des § 108 FamFG angeht.
- BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der …
Das zeigt sich etwa daran, dass die Eintragung in das Register jederzeit berichtigt werden kann, wohingegen eine Gerichtsentscheidung entweder mit einer entsprechenden materiellen Rechtskraftwirkung ausgestattet ist oder die Rechtsfrage ansonsten verbindlich und abschließend klärt (vgl. OLG München FamRZ 2018, 696; OLG Hamm Beschluss vom 26. September 2017 - 15 W 413/16 - unveröffentlicht).