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   OLG Hamm, 26.11.2009 - I-18 U 31/09   

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https://dejure.org/2009,17629
OLG Hamm, 26.11.2009 - I-18 U 31/09 (https://dejure.org/2009,17629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2009 - I-18 U 31/09 (https://dejure.org/2009,17629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2009 - I-18 U 31/09 (https://dejure.org/2009,17629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Frachtvertrag, angemessene Vergütung, Standgeld, Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 412 Abs. 3 HGB
    Frachtvertrag, angemessene Vergütung, Standgeld, Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Abbedingung des Anspruchs des Frachtführers auf angemessene Vergütung in einem Rahmenvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; HGB § 412 Abs. 3
    Formularmäßige Abbedingung des Anspruchs des Frachtführers auf angemessene Vergütung in einem Rahmenvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei, da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 2000, 577; BGH NJW 1999, 2276).

    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 1999, 2276; BGH 1992, 688).

    Dazu gehören auch Klauseln, die ein Entgelt für zusätzliche Sonderleistungen regeln (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 1998, 383; BGH NJW 1994, 318).

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Dazu gehören auch Klauseln, die ein Entgelt für zusätzliche Sonderleistungen regeln (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 1998, 383; BGH NJW 1994, 318).

    Im Ergebnis ging es bei der AGB-Gestaltung um den Versuch, Aufwendungen für die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten auf den Kunden abzuwälzen (beispielhaft BGH NJW 1998, 383).

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei, da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 2000, 577; BGH NJW 1999, 2276).

    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 1999, 2276; BGH 1992, 688).

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Ein Aushandeln kann aber auch ohne Abänderung oder Ergänzung der AGB gegeben sei, wenn sich der Vertragspartner des Verwenders nach gründlicher Erörterung ausdrücklich mit ihr einverstanden erklärt hat (BGH NJW 1992, 2283, 2285).

    Ein individuelles Aushandeln kann sogar auch dann vorliegen, wenn der Verwender eine bestimmte Klausel für unabdingbar erklärt hat (BGH NJW 1992, 2283, 2285).

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Dazu gehören auch Klauseln, die ein Entgelt für zusätzliche Sonderleistungen regeln (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 1998, 383; BGH NJW 1994, 318).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    In aller Regel schlägt sich eine solche Bereitschaft auch in erkennbaren Änderungen des vorformulierten Texts nieder (BGH NJW 2000, 1110).
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 63/90

    Inhaltskontrolle von Preisabreden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Auch diese Preisvereinbarungen sind der richterlichen Inhaltskontrolle entzogen (BGH NJW 1992, 688; BGH NJW-RR 1993, 430).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei, da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können (BGH NJW 2002, 2386; BGH NJW 2000, 577; BGH NJW 1999, 2276).
  • BGH, 17.11.1992 - X ZR 12/91

    Inhaltskontrolle von Preisbareden beim Werkvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 18 U 31/09
    Auch diese Preisvereinbarungen sind der richterlichen Inhaltskontrolle entzogen (BGH NJW 1992, 688; BGH NJW-RR 1993, 430).
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