Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.01.1997 - 6 U 172/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines Verkehrsunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 07.08.1996 - 4 O 536/95
- OLG Hamm, 17.01.1997 - 6 U 172/96
- OLG Hamm, 27.01.1997 - 6 U 172/96
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 03.03.1998 - 27 U 185/97
Haftungsverteilung bei Verletzung des Beifahrers infolge Alkoholisierung des …
Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1975, 938; ebenso OLG Hamm r+s 1997, 497) kommt es dabei darauf an, ob sich die Zweifel aufdrängen mußten.Es reicht auch nicht, daß der Beifahrer den Fahrer vorher bereits betrunken erlebt hat, sofern der Beifahrer nichts von einem Kfz-Führen in diesem Zustand weiß (OLG Hamm r+s 1997, 497, 498).
Überdies legt die bei dem Beklagten zu 2) festgestellte Blutalkoholkonzentration von 0, 86 Promille bereits für sich eine "nur" leichte alkoholische Beeinflussung nahe und hatte kein Maß erreicht, bei dem sich für jeden Beifahrer die Fahruntüchtigkeit aufdrängt (vgl. BGH NJW 1988, 2365 bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 73 Promille; OLG Hamm r+s 1997, 497 bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 16 Promille).
- OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers
Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, …und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).