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   OLG Hamm, 27.01.2021 - I-10 W 71/20   

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https://dejure.org/2021,1911
OLG Hamm, 27.01.2021 - I-10 W 71/20 (https://dejure.org/2021,1911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2021 - I-10 W 71/20 (https://dejure.org/2021,1911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - I-10 W 71/20 (https://dejure.org/2021,1911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur einvernehmliche Pflichtteilsgeltendmachung bei Pflichtteilsstrafklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Ehegattentestaments mit einer Pflichtteilsstrafklausel

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Pflichtteilsstrafklausel - Da freuen sich die Miterben

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Soest - 6 VI 286/19
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - I-10 W 71/20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 15 W 134/12

    Wer "beerbt" den enterbten Schlusserben?

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Es gilt dann die Anwachsung nach § 2094 BGB als gewollt (Ehm in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2094 BGB (Stand: 03.04.2020) Rn. 7; Reymann in: jurisPK-BGB Band 5, 4. Aufl 2008, § 2269 BGB Rn. 90; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2012 - I-15 W 134/12 -, juris).

    Schließlich steht dem nicht entgegen, dass die Tochter D Q vorverstorben ist und ihr Erbteil dem Beteiligten zu 2) angewachsen ist, denn die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament erstreckt sich auch auf die Anwachsung für Miterben in der Schlusserbfolge, die sich aus einem Pflichtteilsverlangen nach dem erstverstorbenen Ehegatten aufgrund einer Pflichtteilsstrafklausel ergibt (OLG Hamm, FamRZ 2013, 1066-1067).

  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser seinen gesamten wesentlichen Nachlass verteilt, ohne einen oder mehrere Erben einsetzen zu wollen (Palandt-Weidlich, BGB, § 2087 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 31 Wx 120/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - I-15 W 248/14 -, juris).
  • OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17

    Zeitpunkt des Eingreifens der Pflichteeilsklausel nach Tod des Erstversterbenden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe (OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 31 Wx 374/17 -, juris; Reymann in: jurisPK-BGB Band 5, 4. Aufl 2008, § 2269 BGB Rn. 90).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Anwendbarkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    In der Rechtsprechung wird einem solchen Einvernehmen regelmäßig keine Bedeutung beigemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. August 2010 - 20 W 49/09 -, FamRZ 2011, 592-594).
  • OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist nach den allgemeinen für die Auslegung letztwilliger Verfügungen geltenden Regeln sorgfältig zu prüfen, ob sich der Wille der Ehegatten feststellen lässt, dass das gemeinsame Vermögen nach dem Tode des Längstlebenden an diese fallen soll (OLG München, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 31 Wx 459/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser seinen gesamten wesentlichen Nachlass verteilt, ohne einen oder mehrere Erben einsetzen zu wollen (Palandt-Weidlich, BGB, § 2087 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 31 Wx 120/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - I-15 W 248/14 -, juris).
  • OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16

    Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Der Anordnung, dass der Beteiligte zu 2) die Immobilie in I1 und seine Schwester das Hausgrundstück in T1 erhalten sollen, liegt die Vorstellung zugrunde, dass die gemeinschaftlichen Kinder nach dem Ableben des überlebenden Ehegatten auf das Vermögen der Eheleute Zugriff haben sollten, und dass das gesamte beidseitige Vermögen nach dem Ableben des überlebenden Ehegatten auf die Kinder übergehen sollte (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. November 2016 - 31 Wx 224/16 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    In ihr kommt regelmäßig, wenn auch nicht zwingend allein, so doch mit entsprechenden anderen Hinweisen die Andeutung einer inzidenten Einsetzung der Kinder als Erben des überlebenden Ehegatten zum Ausdruck (MüKoBGB/Musielak, 8. Aufl. 2020, BGB § 2269 Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 -, juris).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Auch sonst ist kein Grund ersichtlich, der die Auslegung der Beteiligten zu 1) und 3) tragen würde, mit der Klausel seien nur die Kinder selbst gemeint (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. September 1995 - 1Z BR 34/94 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - 3 Wx 65/17

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
    Anhaltspunkte, dass die Testierenden hier Gegenteiliges gewollt haben könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2019, 484).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Zwar gilt grundsätzlich, dass im Erbscheinsverfahren derjenige in seinen Rechten beeinträchtigt ist, der geltend macht, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird und der das in einem Erbschein bezeugte Erbrecht selbst beansprucht (OLG Bamberg ErbR 2020, 49; OLG Hamm ZEV 2021, 570, 571).
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