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   OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 2/18   

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https://dejure.org/2020,81864
OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 2/18 (https://dejure.org/2020,81864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2020 - 16 U 2/18 (https://dejure.org/2020,81864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 16 U 2/18 (https://dejure.org/2020,81864)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 2/18
    Das BVerwG hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen; anderen Anlagen fehlt von vornherein die maßstabsbildende Kraft (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2007 - 4 B 15.00 - und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 2/18
    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter mitzuprägen (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 -, juris).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 2/18
    Das BVerwG hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen; anderen Anlagen fehlt von vornherein die maßstabsbildende Kraft (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2007 - 4 B 15.00 - und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 2/18
    Fehlt es hieran, so liegt das Grundstück zwar geographisch, nicht jedoch auch im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB "innerhalb" eines Bebauungszusammenhangs (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 -, BVerwGE 152, 275-283, Rn. 11 ff m.w.N.).
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