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   OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl. 18/20   

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https://dejure.org/2020,4437
OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl. 18/20 (https://dejure.org/2020,4437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 Ausl. 18/20 (https://dejure.org/2020,4437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 2 Ausl. 18/20 (https://dejure.org/2020,4437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vorübergehende Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung; drohende lebenslange Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung; drohende lebenslange Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    IRG § 15
    Auslieferung eines Deutschen bei Auslandstat und Möglichkeit der Verbüßung der Strafe in Deutschland zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.12.2019 - C-566/19

    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl 18/20
    Dies ist konform mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 12.12.2019 in den verbundenen Rechtssachen C-566/19 PPU, C -626/19, C-625/19 und C-627/19).

    Die Vollstreckungsbehörde kann nämlich annehmen, dass die Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, in einem gerichtlichen Verfahren getroffen wird, in dem die gesuchte Person Garantien in Bezug auf den Schutz ihrer Grundrechte erhalten hat (vgl. EuGH, Urt. v. 12.12.2019 in den verbundenen Rechtssachen C-566/19 PPU, C -626/19, C-625/19 und C-627/19, Rn. 36).

  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl 18/20
    Mit Beschluss vom 16.08.2016 - AZ.: III - 2 Ausl 145/13 - juris (Bl. 400 Bd. II d.A.) hat der Senat den Antrag auf Erlass eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls zurückgewiesen und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zur Strafverfolgung zurückgestellt.

    Die von dem Senat im bisherigen Auslieferungsverfahren (AZ.: III - 2 Ausl 145/13) aufgezeigten und auf § 73 IRG gestützten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Auslieferung wegen der dem Verfolgten im Falle einer Auslieferung drohenden "doppelten" und unter Umständen nacheinander zu vollstreckenden lebenslangen Freiheitsstrafe (Bl. 389, 400 ff. Bd. II, 500 - 502 Bd. III d. A.) werden durch die Zusicherung der belgischen Behörden, den Verfolgten unverzüglich nach der Rechtskraft eines gegen ihn erkannten Urteils und - im Hinblick auf eine eventuelle Abgabe der Strafvollstreckung - bedingungsfrei nach Deutschland zurückzuliefern, ausgeräumt.

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl 18/20
    Für Europäische Haftbefehle im Rahmen der Straf verfolgung hat der EuGH des Weiteren ausgeführt, dass es wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Europäischen Haftbefehl geben muss, wobei die konkrete Ausgestaltung von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich sein kann (vgl. EuGH, Urt. v. 27.05.2019, Az.: C-508/18 u. 82/19 PPU, Rn. 75).
  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Eine danach zeitlich zuerst begründete örtliche gerichtliche Zuständigkeit bleibt somit auch dann erhalten, wenn später Umstände eintreten, die eine andere gerichtliche Zuständigkeit zu begründen geeignet sind (vgl. OLG Celle, StraFo 2022, 404, 405; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III-2 Ausl 18/20, juris Rn. 53 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 198/20, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2020 - Ausl 301 AR 66/20, juris Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 Ausl 16/11, OLGSt IRG § 14 Nr. 3; OLG Koblenz, NStZ 2006, 110; Ambos/König/Rackow/König/Voigt, Rechtfshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 14 Rn. 174; Schomberg/Lagodny/Schierholt, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas/Vogel/Burchard, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 14 IRG Rn. 3).

    Von diesem Verständnis ausgehend kommt § 14 Abs. 2 IRG überdies sinngemäß zur Anwendung, wenn es um die Auslieferung nur einer Person geht, die auf Grund mehrerer Auslieferungsersuchen gesucht wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III-2 Ausl 18/20, juris Rn. 55; OLG Bamberg, NJW 2010, 1619, 1620; Schomburg/Lagodny/Schierholt, aaO, § 14 Rn. 4).

  • OLG Celle, 05.09.2022 - 2 AR (Ausl) 85/22

    Verbleibende Zuständigkeit beim entscheidenden OLG über Zulässigkeit der

    So ist eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit von der obergerichtlichen Rechtsprechung für Fälle verneint worden, in denen ein zum Zwecke der Auslieferung zur Strafverfolgung erlassener Europäische Haftbefehl durch den ersuchenden Staat zurückgenommen und zeitgleich oder später ein neuer Europäischer Haftbefehl erlassen wird, sofern beide Europäische Haftbefehle den gleichen Sachverhalt zum Gegenstand haben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 27.02.2020 - 2 Ausl 18/20 -, juris; OLG Karlsruhe, aaO).
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