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   OLG Hamm, 27.03.2023 - I-6 U 116/21   

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https://dejure.org/2023,11552
OLG Hamm, 27.03.2023 - I-6 U 116/21 (https://dejure.org/2023,11552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2023 - I-6 U 116/21 (https://dejure.org/2023,11552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2023 - I-6 U 116/21 (https://dejure.org/2023,11552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Deckungsschutz wegen Stellungnahme auf der Website des Versicherers

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 437/21

    Versicherungsschutz von Betriebsschließungen infolge des Coronavirus

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Jedenfalls dem Text auf der Website, der Mitte März veröffentliche wurde, war ohne weiteres zu entnehmen, dass der Beklagte nur im Rahmen der Bedingungen, aus denen sich hier indessen gerade kein Versicherungsschutz ergibt, Leistung erbringen wollte (BGH, Beschluss vom 22.06.2022 - IV ZR 437/21 -, juris).

    Die Frage, dass ein Versicherer mit einer Erklärung auf seiner Homepage nur Versicherungsschutz im Rahmen der Bedingungen gewähren wollte, ist durch die Rechtsprechung des BGH geklärt (BGH, Beschluss vom 22.06.2022 - IV ZR 437/21 -, juris).

  • BGH, 18.01.2023 - IV ZR 465/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Erforderlich hierfür ist eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, durch die der Sinn der streitigen Klausel für sie verbindlich festgelegt wird (BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21 -, juris-, Rn. 48 f.).

    Weder kann festgestellt werden noch ist es sonst ersichtlich, dass die behauptete Erklärung der Beklagten auf einer internen Internetseite nicht lediglich auf deren einseitigem Rechtsverständnis zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt nach dem Vertragsschluss beruhte, sondern sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Auffassung der Klägerin deckte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21 -, juris -, Rn. 49).

  • BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21

    Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Der Verwendung der Formulierung "Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger", der eine Auflistung von Krankheiten und Krankheitserregern folgt, wird der durchschnittliche, um Verständnis bemühte Versicherungsnehmer entnehmen, dass die anschließende umfangreiche Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern nicht bloß eine reine Information über den Inhalt des Infektionsschutzgesetzes oder Anpreisung des Versicherungsschutzes darstellt, sondern eine abschließende Regelung enthält (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21 -, BGHZ 232, 344-364, Rn. 17).
  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05

    Auslegung von Satzungsbestimmungen der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Zwar können sich der Versicherer und der Versicherte im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11 - juris-, Rn. 48; BGH, Urteil vom 14.06.2006 - IV ZR 54/05 - juris-, Rn.15).
  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 U 118/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Auch eine nach Vertragsschluss erfolgte und über den vertraglich vereinbarten Klauselinhalt hinausgehende rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dahingehend, dass Sinn der streitbefangenen Klausel speziell im Verhältnis zwischen diesen Parteien abweichend von der obigen Auslegung verbindlich für diese festgelegt werden sollte, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Oldenburg v. 15.11.2021 - 1 U 118/21, VersR 2022, 166).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZB 24/16

    Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Der Klägerin ist zwar darin beizupflichten, dass auch das nachträgliche Verhalten der Parteien Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten haben kann und insoweit bei der Auslegung einzubeziehen ist (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16, VersR 2017, 713 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2023 - 6 U 116/21
    Zwar können sich der Versicherer und der Versicherte im Einzelfall über ein von dem Ergebnis objektiver Auslegung abweichendes Verständnis des Sinngehalts der Regelung - auch durch schlüssiges Handeln - einigen; dann geht diese übereinstimmende Vorstellung wie eine Individualvereinbarung dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11 - juris-, Rn. 48; BGH, Urteil vom 14.06.2006 - IV ZR 54/05 - juris-, Rn.15).
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