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   OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 Re Miet 2/81   

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https://dejure.org/1981,1388
OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 Re Miet 2/81 (https://dejure.org/1981,1388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1981 - 4 Re Miet 2/81 (https://dejure.org/1981,1388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1981 - 4 Re Miet 2/81 (https://dejure.org/1981,1388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1622
  • MDR 1981, 761
  • DB 1981, 1326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1972 - VIII ZR 91/70

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abtretung - Befugnis zur Weitergabe des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Solange der Gesetzgeber nicht Abhilfe schafft, kann untragbaren Härten einer übermäßigen Modernisierung oder gar einer sog. Luxusmodernisierung nur mit der Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze des Vertragsrechtes, insbesondere der Bindung an Treu und Glauben begegnet werden, möglicherweise auch mit einer Abgrenzung zwischen Modernisierung oder Verbesserung einer Wohnung einerseits und einer vom Ausmaß her schon völligen Neugestaltung der Mietsache andererseits (vgl. BGH NJW 1972/723).
  • AG München, 11.08.1977 - 21 C 419/77
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Auch setze sich der Mieter, der bauliche Änderungen nach § 541 a BGB geduldet habe, mit seinem späteren Vortrag, er habe einer Mieterhöhung nicht zugestimmt, nicht in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten; denn im Dulden könne nicht gleichzeitig ein weitergehendes Einverständnis erblickt werden (so AG München in WuM 1978, 151).
  • LG Hamburg, 15.07.1977 - 11 S 107/77
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Wenn in dem Bericht des Rechtsausschusses BT-DS 7/2638 S. 4 ausgeführt werde: »Voraussetzung für eine Mieterhöhung nach § 3 ist im übrigen nicht, daß der Mieter den baulichen Maßnahmen ausdrücklich zugestimmt hat, so habe hiermit nur zum Ausdruck gebracht werden sollen, daß die Zustimmung des Mieters auch in einem schlüssigen Verhalten - etwa in stillschweigendem Dulden liegen könne (so insbesondere Sternel Mietrecht, 2. Aufl. 1979, III 243; LG Hamburg - 11. Kammer - in MDR 1977, 1021).
  • LG Hamburg, 21.04.1978 - 11 S 207/77
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Sie wird allerdings verschiedentlich befürwortet (Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 3. Aufl. C 175; Marienfeld in ZMR 1978/38; LG Oldenburg in WuM 1980/86; LG Hamburg in MDR 1978/935).
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Aus dieser Sicht verfängt auch nicht der mehrfach vorgebrachte Hinweis auf die zu § 12 AMVO ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 10.7.1968 (ZMR 1969/22 = MDR 1968/1003 = LM Nr. 2 zur AMVO).
  • BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 161/66

    Umbauarbeiten an einem Wohnhaus - Erhöhung eines Mietzinses

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
    Dies sei zu Zeiten der Mietpreisbindung einhellige Rechtsansicht gewesen, wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.7.1968 (MDR 1968, 1003 = ZMR 1969, 200) zum Ausdruck komme.
  • KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen baulicher

    Werden dagegen im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen Instandsetzungskosten erspart, die ansonsten erforderlich geworden wären, so kann der Vermieter zunächst den Gesamtbetrag der entstandenen Kosten zugrundelegen, hat aber die ersparten Instandsetzungskosten abzuziehen (Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. A, Rdnr. 573; vgl. OLG Celle OLGZ 1981, 318; OLG Hamburg GE 1982, 1077; OLG Hamm NJW 1981, 1622).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83

    Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme;

    Voraussetzung ist jedoch, daß er zur Duldung verpflichtet war (OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 27.04.1981, NJW 1981, 1622 ; Staudinger-Emmerich, § 3 MHG , Rdn. 8 - 11).
  • OLG Hamburg, 06.10.1982 - 4 U 133/82

    Umlage von Modernisierungskosten; Fiktive Kosten; Ersparte fällige

    Nach Auffassung der Kammer bezog sich das Rundschreiben des Klägers vom April 1979 zum einen darauf, das Einverständnis des Mieters zur Wertverbesserung einzuholen, das nach damals überwiegender Rechtsprechung der hamburgischen Gerichte bis zu den Rechtsentscheiden des OLG Hamburg vom 22. April 1981 (WuM 1981, 127 ) und OLG Hamm vom 27. April 1981 (WuM 1981, 129 ) Voraussetzung für die Mieterhöhung nach § 3 MHG war.
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