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   OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86   

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https://dejure.org/1987,1345
OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86 (https://dejure.org/1987,1345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1987 - 20 U 335/86 (https://dejure.org/1987,1345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 20 U 335/86 (https://dejure.org/1987,1345)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1170
  • NJW-RR 1989, 1216 (Ls.)
  • VersR 1988, 458
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 286/80

    Sicherheitsleistung: Verbürgung gegenüber Bauträge

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86
    Da die Bezugsberechtigung des ... gemäß § 13 Nr. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von der Versicherungsnehmerin ... jederzeit frei widerruflich war, erwarb ... zu Lebzeiten seiner Frau noch kein Recht, sondern hatte nur eine unsichere Chance auf einen, eventuellen künftigen Rechtserwerb (BGH NJW 82, 1808 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 113/62
    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86
    Die Anrechnung des Verhaltens des Vertragsgehilfen beruht nämlich auf dem Rechtsgedanken des § 278 BGB (BGH NJW 62, 2195/6; Schubert AcP 168, 481), nach dem der Geschäftsherr seinen Vertragspartnern für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen einstehen muß.
  • BGH, 11.10.1965 - II ZR 45/63

    Klage auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrags für eine Wechselbürgschaft -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86
    Das hat auch der BGH (NJW 66, 39) für den Fall anerkannt, daß die Anfechtung zunächst auf arglistige Täuschung und dann auf Inhaltsirrtum gestützt wird.
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 5/06

    Ansprüche des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über einen

    Betrifft eine Nicht- oder Falschanzeige gefahrerhebliche Umstände, so bestehen daneben keine Ansprüche aus culpa in contrahendo (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 2; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 unter II 3, vorangehend OLG Hamm VersR 1988, 458; vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 2 b; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863).
  • OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05

    Verjährung eines Leisutnganspruchs gegen den Versicherer nach Erhebung einer

    Fehlerhaft im übrigen auch beruft sich das OLG Nürnberg auf die Entscheidung des Senats vom 27.05.1987 (20 U 335/86 - VersR 1988, 458), die ebenfalls nur zur Ausschlußfrist des § 12 Abs. 3 VVG ergangen ist und in der sich der Senat mit der Frage der Verjährung nicht zu befassen hatte und sich dazu auch nicht geäußert hat.
  • OLG Köln, 06.11.2012 - 9 U 66/12

    Anfechtung einer Filmausfallversicherung wegen unrichtiger Angaben einer

    Zudem ist diese Einschränkung rechtlich auch so nicht haltbar: Die dabei in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1987, 1170, 1171 = VersR 1988, 458) ist durch den Bundesgerichtshof (VersR 1989, 465) - wenn auch aus anderen Gründen - aufgehoben worden, doch hat der Bundesgerichtshof eine solche Einschränkung zu Recht als "nicht unbedenklich" bezeichnet (kritisch auch Prölss/Martin/ Prölss , VVG, 28. Aufl. 2010, § 22 Rn. 16).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 274/03

    Einhaltung der Klagefrist durch gerichtliche Geltendmachung von

    Dementsprechend hat sie sich bereits in der Klagerwiderung vom 20. Februar 2003, mithin sogar noch innerhalb der Frist des § 12 Abs. 3 VVG und etwa zwei Monate vor der Erhöhung der Klage auf die Versicherungsleistungen aus dem jüngeren Vertrag (Nr. 5641367), dahingehend verteidigt, daß der Klägerin aus keinem der beiden Verträge Versicherungsleistungen zustünden (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 450 unter 1 a; 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 1; OLG Hamm VersR 1988, 458; OLG Nürnberg VersR 2003, 846, 848; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rdn. 66; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach

    Entsprechendes gilt, wenn die Geltendmachung nur eines Teiles der Forderung ein erkennbares Versehen des Klägers darstellt (OLG Hamm VersR 1988, 458; OLG Köln r+s 1995, 368).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2002 - 8 U 2788/01

    Unfallversicherung: Rechtzeitige Geltendmachung eines gesundheitlichen

    Auch wenn ein Versicherungsnehmer nur versehentlich einen Teil seines Anspruches geltend gemacht hat, jedoch erkennbar ist, daß er seinen gesamten Anspruch einklagen wolle, wirkt die mit Klageerhebung eintretende Unterbrechung der Verjährungsfrist auch in Bezug auf die nachfolgende Erweiterung dieser Klage (OLG Hamm, VersR 88, 458; Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 12 Rn 66).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.1997 - 12 U 299/96

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der ausgekehrten

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