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OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Notwendige Erörterung, Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 59 ; StPO § 267
Ausnahmecharakter der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Pflicht zur Ausführung zum Warum der Verhängung von Strafe oder Verwarnung in Urteilsgründen - rechtsportal.de
StGB § 59 ; StPO § 267
Ausnahmecharakter der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Pflicht zur Ausführung zum Warum der Verhängung von Strafe oder Verwarnung in Urteilsgründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) (Kurzinformation)
Anwendung des § 59 StGB
Verfahrensgang
- LG Paderborn - 6 Ns 11/20
- OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 10.05.2001 - 5St RR 46/01
Strafzumessung - Verwarnung mit Strafvorbehalt
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21
Weiter können auch solche Umstände "besonderen" Charakter tragen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von herausragendem Gewicht sind, und sei es nur durch das Zusammentreffen mehrerer, für sich allein jeweils nur durchschnittlicher Milderungsgründe (BayObLG wistra 2001, 359;… OLG Nürnberg a.a.O.;… Hubrach a.a.O.). - OLG Hamm, 03.01.1991 - 3 Ss 1314/90
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21
Immer dann, wenn sich nach dem festgestellten Sachverhalt die Anwendung des § 59 StGB aufdrängt, müssen die Urteilsgründe - schon nach den materiellrechtlichen Begründungs-anforderungen - ergeben, aus welchem Grunde das Tatgericht den Angeklagten dennoch zu einer Strafe verurteilt und nicht nur verwarnt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.1991 - 3 Ss 1314/90 - juris). - OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21
Dabei sind die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (…BGH, Urt. v. 22.08.2001 - 3 StR 191/01 - juris; vgl. auch: OLG Nürnberg NJW 2007, 526). - BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01
Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität …
Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21
Dabei sind die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 22.08.2001 - 3 StR 191/01 - juris; vgl. auch: OLG Nürnberg NJW 2007, 526).