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   OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22   

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https://dejure.org/2022,13805
OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22 (https://dejure.org/2022,13805)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2022 - 5 RVs 53/22 (https://dejure.org/2022,13805)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2022 - 5 RVs 53/22 (https://dejure.org/2022,13805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 32a Abs. 3 stopp
    Elektronischer Rechtsverkehr

  • JurPC

    Qualifizierte elektronische Signatur

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 341 Abs. 1 ; StPO § 345 Abs. 1
    Zulässige Übermittlungswege nach § 32a Abs. 3 StPO ; Übermittlung eines Schriftsatzes durch qualifizierte elektronische Signatur; Übermittlung eines Schriftsatzes mit einfacher Signatur und Namenswidergabe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel per BEA

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Das elektronische Dokument in der Revision - Für einfache Signatur reicht der Name

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22
    Hierfür reicht die Namenswiedergabe am Ende des Textes, sei es durch eine eingescannte Unterschrift, sei es durch maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens (ThürOLG, Beschl. v. 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19 - juris; vgl. auch BAG NJW 2020, 3476, 3477 zu § 130a ZPO).
  • OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19

    Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22
    Hierfür reicht die Namenswiedergabe am Ende des Textes, sei es durch eine eingescannte Unterschrift, sei es durch maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens (ThürOLG, Beschl. v. 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19 - juris; vgl. auch BAG NJW 2020, 3476, 3477 zu § 130a ZPO).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 68/20

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Heilung einer formunwirksamen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22
    Der andere Weg ist die (einfache Signatur der verantwortenden Person bei gleichzeitiger Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (vgl. BT-Drs. 18/9416 S. 45; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 07.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 68/20 - juris; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 54. Aufl., § 32a Rdn. 5).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 251/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision und

    Zu den sicheren Übermittlungswegen zählen die abschließend in § 32a Abs. 4 StPO aufgeführten, darunter derjenige zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nach § 31a der BRAO und der elektronischen Poststelle des Gerichts (§ 32a Abs. 4 Nr. 2 StPO; vgl. zum Ganzen BT-Drucks. 18/9416 S. 45; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2022 - III-5 RVs 53/22, juris Rn. 7 mwN; juris PK - ERV/Radke, Stand: 5. September 2022, § 32 a StPO Rn. 27 ff. mwN).
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