Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.06.2013 - III-5 RVs 50/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO 329; ZPO 181
Zustellung, Ersatzzustellung, Wirksamkeit - Burhoff online
Ersatzzustellung, Wirksamkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO trotz fehlender tatsächlicher Benutzung der Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329 Abs. 1; ZPO § 181
Zulässigkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO trotz fehlender tatsächlicher Benutzung der Wohnung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wirksamkeit der Ersatzzustellung: "Wohnst” du da?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung erfordert nicht stets eine tatsächliche Benutzung der Wohnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung erfordert nicht stets eine tatsächliche Benutzung der Wohnung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04
Wirksamkeit der Ersatzzustellung
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 5 RVs 50/13
Jedoch ist die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO , wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm, VRS 106, 57, 58; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; BayObLG VRS 106, 452, 453). - OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05
Verfahren, Verjährung
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 5 RVs 50/13
Jedoch ist die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO , wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm, VRS 106, 57, 58; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; BayObLG VRS 106, 452, 453). - OLG Hamm, 16.05.2013 - 5 RVs 34/13
Revisionsbegründung gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 StPO erfordert zur …
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 5 RVs 50/13
Eine diesbezügliche Verpflichtung hätte nämlich vorausgesetzt, dass der Angeklagte vor der Hauptverhandlung schlüssig einen Sachverhalt vorträgt oder vortragen lässt, der geeignet ist, sein Ausbleiben genügend zu entschuldigen, dem Gericht somit hinreichende Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung zur Kenntnis gebracht sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16. Mai 2013 - 5 RVs 34/13 -). - OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03
Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 5 RVs 50/13
Jedoch ist die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO , wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm, VRS 106, 57, 58; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; BayObLG VRS 106, 452, 453).