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   OLG Hamm, 27.06.2017 - III-4 RVs 75/17   

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OLG Hamm, 27.06.2017 - III-4 RVs 75/17 (https://dejure.org/2017,25155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2017 - III-4 RVs 75/17 (https://dejure.org/2017,25155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - III-4 RVs 75/17 (https://dejure.org/2017,25155)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Konkurrenzen, Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis infolge einer Polizeikontrolle wegen einer Ordnungswidrigkeit

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beendigung Dauerstraftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21; StGB § 52; StGB § 53
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle

  • rechtsportal.de

    StVG § 21 ; StGB § 52 ; StGB § 53
    Keine Unterbrechung der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis infolge einer Polizeikontrolle wegen einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Nach Polizeikontrolle neue Tat?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 21 StVG ist Dauerstraftat!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine tatmehrheitliche Rechtsverletzung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis durch kurze Unterbrechungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Lüdinghausen, 02.02.2010 - 9 Ds 186/09

    Tatmehrheit bei Geschwindigkeitsverstößen mit Unterbrechung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Ebenfalls wird eine Ausnahme für den Fall angenommen, dass ein Kraftfahrer nach einer Polizeikontrolle und Untersagung der Weiterfahrt später seine Fahrt fortsetzt (so etwa: AG Lüdinghausen, Urt. v. 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09 - juris).

    In einem solchen Fall könnte mehr dafür sprechen, eine tateinheitliche Rechtsverletzung anzunehmen (vgl. AG Lüdinghausen, Urt. v. 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09 - juris; LG Potsdam, Urt. v. 04.12.2008 - 27 Ns 116/08 - juris).

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09

    Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).

    Dieses ist gegenüber dem Missbrauch von Ausweispapieren kein minderschweres Delikt, welches nicht geeignet wäre, die Delikte zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris).

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15 - juris).
  • BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (eine Tat bei von vorneherein geplanter längerer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RVs 59/12

    Beweiswürdigung; Indizienbeweis; Sachrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt dann vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. nur: OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.2012 - III-3 RVs 59/12 - juris).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Dieses ist gegenüber dem Missbrauch von Ausweispapieren kein minderschweres Delikt, welches nicht geeignet wäre, die Delikte zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris).
  • LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    In einem solchen Fall könnte mehr dafür sprechen, eine tateinheitliche Rechtsverletzung anzunehmen (vgl. AG Lüdinghausen, Urt. v. 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09 - juris; LG Potsdam, Urt. v. 04.12.2008 - 27 Ns 116/08 - juris).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris).
  • OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08

    Trunkenheitsfahrt; neue Tat; taienheit; ne bis in idem; Strafklageverbrauch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Ende einer Dauerordnungswidrigkeit

    Zwar ist bei Dauerstraftaten im Straßenverkehr anerkannt, dass die Tat erst nach Abschluss einer von vornherein für einen längeren Zeitraum geplanten Fahrt endet und nicht durch kürzere Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten wird (BGH, Beschluss vom 7. November 2003, 4 StR 438/03; Beschluss vom 12. August 2015, 4 StR 14/15; Beschluss vom 17. November 2020, 4 StR 390/20; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juni 2017, III-4 RVs 75/17 - alle zitiert nach juris; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 52 Rn 3).

    Hinsichtlich einem Fortsetzen der Fahrt nach einer Polizeikontrolle ist teilweise angenommen worden, dass gleichwohl eine Tat vorliegt, wenn jedenfalls die Polizeikontrolle nicht die eigentliche Tat, etwa das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Gegenstand hatte (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juni 2017, III-4 RVs 75/17; LG Potsdam, Urteil vom 4. Dezember 2008, 27 Ns 116/08 - alle zitiert nach juris).

  • KG, 27.12.2018 - 121 Ss 198/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Einheitliche Tat bei Fahrtunterbrechung und versuchter

    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
  • KG, 27.12.2018 - 1 Ss 38/18
    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
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