Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.06.2017 - III-4 RVs 75/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Konkurrenzen, Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
- Burhoff online
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Dauerstraftat
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Konkurrenzen, Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis infolge einer Polizeikontrolle wegen einer Ordnungswidrigkeit
- rewis.io
- strafrechtsiegen.de
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beendigung Dauerstraftat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 21; StGB § 52; StGB § 53
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle - rechtsportal.de
StVG § 21 ; StGB § 52 ; StGB § 53
Keine Unterbrechung der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis infolge einer Polizeikontrolle wegen einer Ordnungswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Nach Polizeikontrolle neue Tat?
- beck-blog (Kurzinformation)
§ 21 StVG ist Dauerstraftat!
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine tatmehrheitliche Rechtsverletzung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis durch kurze Unterbrechungen
Verfahrensgang
- LG Detmold, 06.10.2016 - 22 Ns 5/17
- OLG Hamm, 27.06.2017 - III-4 RVs 75/17
Papierfundstellen
- NZV 2017, 493
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 27.12.2018 - 121 Ss 198/18
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Einheitliche Tat bei Fahrtunterbrechung und versuchter …
§ 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.). - KG, 27.12.2018 - 1 Ss 38/18 § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).