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   OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01   

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https://dejure.org/2001,7594
OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01 (https://dejure.org/2001,7594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.2001 - 22 U 15/01 (https://dejure.org/2001,7594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 2001 - 22 U 15/01 (https://dejure.org/2001,7594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit des Klageantrags; Rechtsschutzbedürfnis; Unterlassungsklage; Vollzug eines Erbbaurechtsvertrages; Grundstück; Pacht

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 888; ; ZPO § 890; ; ZPO § 894; ; ErbbRVO §§ 1 ff; ; BGB § 571; ; BGB § 577

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Vollzugs eines Erbbaurechtsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01
    Zum einen kann entgegen der Auffassung des Beklagten ein Erbbaurecht mit dem Inhalt bestellt werden, daß auf dem belasteten Grundstück ein Golfplatz zu errichten ist; abzustellen ist darauf, daß eine Golfanlage als Ganzes ein Bauwerk darstellt (BGH NJW 1992, 1681; Ingenstau/Hustedt, Kommentar zum Erbbaurecht 8. Aufl., § 1 Rdn 63).

    Selbst wenn man davon ausginge, daß § 2 des Vertrages den sachenrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen nicht genüge, weil nicht die Anzahl der zulässigen Bauwerke oder jedenfalls nicht angegeben ist, welche Bauwerke errichtet werden dürfen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrages: an ihn sind nicht die gleichen Anforderungen wie an die dingliche Einigung zu richten (BGH NJW 1992, 1681).

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 263/83

    Objektive Unmöglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01
    Die Bestellung des Erbbaurechts wird nicht unmöglich, sondern der Berechtigte erwirbt ein mit einem Rechtsmangel (vgl. BGHZ 96, 385), dem Pachtrecht, belastetes Erbbaurecht, das ihn allerdings berechtigt, gemäß §§ 434, 440 BGB gegen den Beklagten vorzugehen und etwa einen Teil des Erbbauzinses zurückzuhalten.
  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74

    Begriff der Bedingung; Abgrenzung von der Rechtsbedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01
    Die Zulässigkeit der Bildung eines Gesamterbbaurechtes an mehreren Grundstücken wird allgemein bejaht (BGH NJW 1976, 519), ob nun die Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören und das Gesamterbbaurecht durch gleichzeitige Belastung der Grundstücke, Teilung eines Grundstückes oder Erstreckung eines bereits bestehenden Einzelerbbaurechts auf ein weiteres Grundstück erfolgt (Ingenstau aaO Rdn 42; Palandt-Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 1 ErbbRVO Rdn 8).
  • BGH, 22.04.1994 - V ZR 183/93

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01
    Nach der Entscheidung des BGH NJW 1994, 2024 kann ein Erbbaurecht sogar nur mit dem Inhalt bestellt werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich zulässige Art von Bauwerken errichten darf (so auch Ingenstau aaO).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93

    Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01
    Für die Bestimmtheit reicht es ohnehin aus, daß der Kläger in der Berufungsinstanz den Gegenstand der Klage dadurch ausreichend konkretisiert hat, daß er das zu seinen Gunsten ergangene landgerichtliche Urteil verteidigt (BGH NJW-RR 1995, 1119).
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