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   OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22   

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https://dejure.org/2022,27440
OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22 (https://dejure.org/2022,27440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2022 - 5 RVs 60/22 (https://dejure.org/2022,27440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2022 - 5 RVs 60/22 (https://dejure.org/2022,27440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sexueller Missbrauch, Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungsverhältnisses, Arzt, Patient

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 174c
    Sexueller Missbrauch, Behandlungsverhältnis, erforderliche Feststellungen, Missbrauch, Vertrauensposition, Autoritäts- und Vertrauensstellung, Liebesbeziehung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174c
    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen; Missbrauch; Vertrauensposition; Autoritäts- und Vertrauensstellung; Liebesbeziehung

  • rechtsportal.de

    StGB § 174c
    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen; Missbrauch; Vertrauensposition; Autoritäts- und Vertrauensstellung; Liebesbeziehung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB: Sexueller Missbrauch durch einen Arzt - Missbrauch auch bei Einverständnis des Patientin?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt kann sich trotz Einverständnisses der Patientin des sexuellen Missbrauchs strafbar machen - Keine Strafbarkeit bei Augenhöhe von Arzt und Patientin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    Bei dem von § 174c Abs. 1 StGB vorausgesetzten Missbrauch des Beratungsverhältnisses handelt es sich um ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal, dem eine eigenständige Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 21).

    Dementsprechend ist nicht schon jeder sexuelle Kontakt im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses per se missbräuchlich (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 21).

    Auch wenn die Patientin oder der Patient mit den sexuellen Handlungen im Rahmen des Behandlungsverhältnisses ausdrücklich einverstanden ist, versteht es sich in den meisten Fällen von selbst, dass ein Arzt, der sexuelle Handlungen an einer Patientin oder einem Patienten im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses vornimmt, dieses besondere Verhältnis missbraucht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 22 m.w.N.).

    Maßstab ist somit, ob sich Arzt und Patient/Patientin "auf Augenhöhe" begegnen (BGH NJW 2016, 2965 (2967)).

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    An einem Missbrauch fehlt es hingegen ausnahmsweise dann, wenn der Täter im konkreten Fall nicht eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses bestehende Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10 -, BGHSt 56, 226-234, Rn. 38).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der den jeweiligen Einzelfall kennzeichnenden Umstände festzustellen (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10 -, BGHSt 56, 226-234, Rn. 39).

    Ein Einverständnis des Patienten/der Patientin allein reicht nicht, vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, aufgrund derer davon auszugehen ist, dass eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses regelmäßig gegebene Vertrauensbeziehung entweder tatsächlich nicht bestand oder für die Hinnahme der sexuellen Handlung ohne Bedeutung war (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10 -, BGHSt 56, 226-234, Rn. 39 m.w.N.).

    Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Ehepartners oder Lebensgefährten während eines Betreuungsverhältnisses oder bei einer von dem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis unabhängigen "Liebesbeziehung" und in deren Folge nur gelegentlich der Behandlung oder nach deren Abschluss vorgenommenen sexuellen Handlung (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10 -, BGHSt 56, 226-234, Rn. 40).

  • OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 1 Ss 70/09

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeit bei aufgedrängtem Zungenkuss ohne weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    (vgl. BGH, StV 1983, 415 f.; BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11 -, BGHSt 56, 223-226, Rn. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 70/09 -, Rn. 10, juris).

    Als maßgebliche Umstände für die vorzunehmende Bewertung sind insofern insbesondere Intensität und Dauer des Kusses sowie etwaige begleitende Handlungen, wie Berührungen des Körpers, das Verhältnis zwischen Täter und Opfer und die konkrete Tatsituation heranzuziehen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 70/09 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21

    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 -, Rn. 11, juris m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2021 - III-5 RVs 33/21 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 65/11

    Dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    (vgl. BGH, StV 1983, 415 f.; BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11 -, BGHSt 56, 223-226, Rn. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 70/09 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2009 - 3 Ss 113/08

    Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Sexueller

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082; BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 [zu § 174a StGB]).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21

    Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; verständigungsbezogene

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 -, Rn. 11, juris m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2021 - III-5 RVs 33/21 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    In den Blick zu nehmen ist diesbezüglich, dass § 174c StGB dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Situationen dient, in denen dieses Rechtsgut aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der durch Krankheit oder Behinderung belasteten Rechtsgutsträger und der Eigenart von Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen typischer Weise besonders gefährdet ist (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98

    Merkmal des "Anvertrautseins" bei sexuellem Missbrauch von Gefangenen;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22
    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082; BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 [zu § 174a StGB]).
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