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   OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99   

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OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99 (https://dejure.org/1999,26711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1999 - 4 Ss 338/99 (https://dejure.org/1999,26711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 4 Ss 338/99 (https://dejure.org/1999,26711)
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  • Burhoff online

    Urteil, Aufhebung, Verbrechen, Strafrichter, BtM, Straferwartung, Schöffengericht, Verweisung

 
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  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99
    Wenn sich hierbei ergibt, dass ein Gericht höherer Ordnung - wie hier das Schöffengericht (zu dieser Bewertung vgl. z.B. BGHSt 19, 177) - zuständig ist, so ist der Strafrichter verpflichtet, entweder vor Beginn der Hauptverhandlung die Akten dem höheren Gericht nach § 225 a StPO vorzulegen oder nach Beginn der Hauptverhandlung die Sache gemäß _§ 270 StPO an das Schöffengericht zu verweisen (vgl. z.B.: Pfeiffer, a.a.O., § 25 GVG Rdnr. 1).
  • OLG Oldenburg, 26.02.1996 - Ss 486/95

    Pflicht zur Verweisung einer Strafsache bei hinreichendem Tatverdacht eines in

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99
    In all diesen FälIen führt die Aburteilung eines nicht in die Strafkompetenz des jeweiligen Gerichts fallenden Tatbestandes in gleicher Weise zur Aufhebung des Urteils (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 240).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99
    Dabei bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die Ausführungen zur Revisionsbegründung im bezug auf den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 4 StPO den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen, weil die sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung nach § 6 StPO in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl.: BGHSt 44, 34, 36, und NJW 1999, 2604 m.w.N.; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 15. Auflage, 12. Lieferung 1999, §§ 333 - 358 StPO, § 338 StPO Rdnr. 66).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99
    Dabei bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die Ausführungen zur Revisionsbegründung im bezug auf den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 4 StPO den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen, weil die sachliche Zuständigkeit als Verfahrensvoraussetzung nach § 6 StPO in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl.: BGHSt 44, 34, 36, und NJW 1999, 2604 m.w.N.; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 15. Auflage, 12. Lieferung 1999, §§ 333 - 358 StPO, § 338 StPO Rdnr. 66).
  • BayObLG, 08.02.1985 - RReg. 2 St 165/84

    Straferwartung; Nachprüfbarkeit; Revisibilität; Sachliche Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99
    Es gilt ferner, wenn sich die sachliche Zuständigkeit allein nach der Einschätzung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens richtet, wie es bei den normativ geprägten Zuständigkeitsregelungen der Fall ist, die wie § 25 Nr. 2 GVG auf die Straferwartung oder wie § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG auf die besondere Bedeutung des Falles abstellen (vgl. dazu insb. BayObLG, NStZ 1985, 470).
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