Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1828
OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76 (https://dejure.org/1976,1828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.1976 - 15 W 72/76 (https://dejure.org/1976,1828)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 1976 - 15 W 72/76 (https://dejure.org/1976,1828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen Gesellschaftsanteilen; Ausgliederung von Grundstücken aus dem Vermögen einer Kommanditgesellschaft; Verpfändbarkeit des Anteils eines Miterben an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil einer GbR im Grundbuch eines Grundstücks der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen Gesellschaftsanteilen; Ausgliederung von Grundstücken aus dem Vermögen einer Kommanditgesellschaft; Verpfändbarkeit des Anteils eines Miterben an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1977, 376
  • DB 1977, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.05.1917 - V B 1/17

    Kann das Pfandrecht an dem Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlaß auf ein

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76
    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung (RGZ 90, 232 ff.; KGJ 33 A 226 ff.; Beschluß des Senats vom 19. Februar 1959 - 15 W 54/59 - = JMBLNRW 1959, 110) und Schrifttum (Brand/Schnitzler, Die Grundbuchsachen in der gerichtlichen Praxis, 9. Aufl., Seiten 149, 167 und 223; Ertl in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht Rz. 56 zu § 22 GBO; Meikel/Imhof/Riedel (MIR), Grundbuchrecht, 6. Aufl., Rz. 43 zu § 22 GBO; Palandt/Keidel, BGB, 35. Aufl., Anm. 2 c cc zu § 2033 BGB; Ripfel, NJW 1958, 692; Soergel/Manfred Wolf, BGB, 10. Aufl., Rz. 18 zu § 2033 BGB; Staudinger/Lehmann, BGB, 11. Aufl., Rz. 20 zu § 2033 BGB) kann dann, wenn ein Grundstück zum Nachlaß gehört, die Tatsache einer nach § 2033 Abs. 1 BGB möglichen Verpfändung eines Erbanteils im Wege der Berichtigung im Grundbuch (Abt. II) eingetragen werden, weil die eingetragenen Miterben zur Verfügung über das Grundstück der Zustimmung des Pfandgläubigers bedürfen.

    Es würde dadurch ein Gegenstand, der von dem verpfändeten Anteilsrecht ergriffen wird und ihm mit den anderen Nachlaßgegenständen Inhalt und Wert verleiht, dem Anteilsrechte entzogen werden oder in seiner Verwertbarkeit eine Einbuße erleiden (RGZ 90, 232, 236).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06

    Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft

    Zwar wird es in diesem Fall - obwohl das Pfandrecht im Hinblick auf § 2033 Abs. 2 BGB nicht den Anteil des Miterben an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück, sondern nur das Anteilsrecht des Miterben an dem ungeteilten Nachlass erfasst - zum Schutz des Pfändungsgläubigers überwiegend für zulässig erachtet, das Pfandrecht an dem Erbteil im Grundbuch des Nachlassgrundstücks einzutragen mit der Folge, dass sich die Verfügungsbeschränkung, die der Miterbe im Verhältnis zum Pfändungsgläubiger unterliegt, auf sämtliche Miterben auswirkt (vgl. BayObLGZ 59, 50; OLG Hamm OLGZ 77, 283, 286; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 205).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    Es würde dadurch ein Gegenstand, der von dem verpfändeten Anteilsrecht ergriffen werde und ihm mit den anderen Nachlassgegenständen Inhalt und Wert verleihe, dem Anteilsrechte entzogen werden oder in seiner Verwertbarkeit eine Einbuße erleiden (RGZ 90, 232, 236; BayObLG, NJW 1959, 1780, 1781; OLG Hamm, OLGZ 1977, 283, 286).

    Eine Verfügung über die Einzelgegenstände ohne Zustimmung des Nießbrauchers oder Pfandgläubigers könne zur Aushöhlung des Nießbrauchs oder des Pfandrechts führen (OLG Hamm, OLGZ 1977, 283, 287 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1111; siehe zu dem Gesichtspunkt der "Aushöhlung" jüngst auch Reymann, MittBayNot 2016, 38, 39 f.).

  • OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13

    Vermächtnis in Form eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden

    Vorgeschlagen wird insofern eine Eintragung im Sinne von "Nießbrauch am Erbteil des ... für ..." (Schöner/Stöber, Rz. 1366; OLG Hamm, DNotZ 1977, 376 = OLGZ 1977, 283 = RPfl 1977, 136 m.w.N.; vgl. auch RGZ 90, 232, 237 zum Pfandrecht: Die Eintragungsformel hat dahin zu lauten, dass der Anteil des verpfändenden Miterben an dem ungeteilten Nachlass verpfändet sei).

    Eine spätere Entscheidung des OLG Hamm (DNotZ 1977, 376 = RPfl 1977, 136 = OLGZ 1977, 283) betraf sodann die Eintragung von Nießbrauchsrechten an Gesellschaftsanteilen, die zugeteilte Grundstücksanteile zum Gegenstand hatten.

  • OLG München, 10.03.2009 - 13 U 4486/08

    Vorkaufsrecht bei Erwerb eines Erbteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    Hierzu hat das OLG Hamm (DNotZ 1977, 376) entschieden, dass die Verpfändung des Erbanteils die rechtliche Wirkung hat, dass der davon betroffene Miterbe zugunsten des Pfandgläubigers nicht nur in seiner Mitberechtigung am Gesamtnachlass, sondern auch in der Verfügungsbefugnis hinsichtlich des Nachlassgrundstückes beschränkt ist: Nach § 1276 BGB kann ein verpfändetes Recht nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers durch Rechtsgeschäft aufgehoben oder in einer das Pfandrecht beeinträchtigenden Weise geändert werden.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 197/10

    Insolvenz eines Miterben: Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch

    b) Zu Recht nimmt die nahezu einhellige Auffassung aber an, dass § 32 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden ist, wenn dem Schuldner das Eigentum an einem Grundstück in Erbengemeinschaft, also gesamthänderisch gebunden zusteht (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2005, 1220; LG Duisburg, Rpfleger 2006, 465; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl., § 32 Rn. 5; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 32 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2. Aufl., § 32 Rn. 19; Jaeger/Schilken, InsO, § 32 Rn. 8; Kesseler, EWiR 2006, 597; aA Bauer/v.Oefele, GBO, 2. Aufl., § 38 Rn. 71; zur Eintragung eines Pfändungsvermerks bei Verpfändung des Erbanteils siehe auch BayObLGZ 59, 50; OLG Hamm, OLGZ 77, 283, 286; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 205; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1661).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen infolge

    Das Grundbuch hat aber die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und nicht die ihrer Gesellschafter wiederzugeben (vgl. Frank MittBayNot 2010, 96/97; Lautner DNotZ 2009, 650/670; Heinze RNotZ 2010, 289/306; Bestelmeyer aaO.; auch MüKo/Pohlmann BGB 5. Aufl. § 1068 Rn. 85; Staudinger/Frank BGB Bearb. 2008 Rn. 93; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 10 GBV Rn. 34 a.E.; a. A. Demharter GBO 27. Aufl. Anhang zu § 13 Rn. 33; Kohler in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 78; OLG Hamm DNotZ 1977, 376; differenzierend Schöner/ Stöber GBO 14. Aufl. Rn. 1367, 1671; unklar Hügel/Kral GBO 2. Aufl. GesR Rn. 92 und 92.1).
  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    (1) Bis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR konnte nach herrschender Ansicht (ausführlich Lindemeier DNotZ 1999, 876) die Verfügungsbeschränkung, die eine im Einverständnis der Gesellschafter herbeigeführte Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil mit sich brachte (vgl. § 1071 BGB), im Grundbuch eingetragen werden (OLG Hamm DNotZ 1977, 376; für rechtsgeschäftliche Verpfändung auch OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 98; Demharter Anhang zu § 13 Rn. 33, siehe bereits RGZ 90, 232/235; BayObLGZ 1959, 50/57 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1979 - 20 W 50/79

    Zur Eintragung einer Erbteilspfändung im Grundbuch; Erfordernis der Eintragung

    Ohne diese Zustimmung sind Verfügungen der Erben über Nachlaßgegenstände der Beteiligten zu 4) gegenüber gemäß §§ 136, 135 BGB unwirksam (vgl. RGZ 90, 232 ff.; OLG Hamm, OLGZ 1977, 283 ff.; Ripfel, NJW 1958, 692, 693).

    Die Eintragung ist als Grundbuchberichtigung zulässig, weil die Pfändung eine Änderung der Verfügungsbefugnis über die zum ungeteilten Nachlaß gehörenden Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, Grundstücksrechte oder Rechte daran zur Folge hat (RGZ, aaO; KG, HRR 1933 Nr. 140 und JFG 17, 38, 40; BayObLG aaO; OLG Hamm, Rechtspfleger 1961, 201 mit zustimmender Anmerkung von Haegele und OLGZ 1977, 283; Staudinger/Werner, BGB, 12. Aufl., § 2033 Rdz. 28; Kregel in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 2033 Rdnte 12; Palandt/Keidel, BGB, 38. Aufl., § 2033 Anm. 2 c cc; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19. Aufl., § 859 Anm. III 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 37. Aufl., § 859 Anm. 2 B; Stöber, aaO, Rdnte 1682 und Rechtspfleger 1976, 197, 198 mit weiteren Nachweisen in der Fußnote7daselbst; Möller, JurBüro 1958, 269, 271).

  • OLG Bamberg, 12.11.2021 - 3 U 20/21

    Nießbrauch, Rechtsnießbrauch, Aufhebung oder Änderung des Nießbrauchs,

    Es handelt sich dabei um den Nießbrauch an einem Recht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.1998, 3 Wx 209/98, NZG 1999, 26 Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 27.12.1976, 15 W 72/76, OLGZ 1976, 283, 285).

    Zwar soll nach einer Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 27.12.1976, 15 W 72/76, OLGZ 1976, 283, 288) eine Zustimmungspflicht schon dadurch begründet werden können, dass eine wirtschaftliche Aushöhlung des Nießbrauchs droht.

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 16 U 26/96

    Grundbuchberichtigung nach Pfändung eines Miterbenanteils

    Die nach der am 7. August 1991 eingetretenen Rechtswirksamkeit der Pfändung am 8. August 1991 erfolgte - und auch notariell beurkundete - Übertragung des Miterbenanteils an den Beklagten hat das Pfändungspfandrecht der Klägerin unberührt gelassen, denn die Verpfändung und Pfändung eines Erbteils vollzieht sich, auch wenn ein Grundstück zum ungeteilten Nachlaß gehört, außerhalb des Grundbuchs (vgl. BayObLGZ 1959, 50, 56; OLG Hamm OLGZ 77, 283, 286); nach § 1276 BGB, der auch auf ein Pfandrecht an einem Erbteil Anwendung findet, kann ein dergestalt verpfändetes Recht nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers durch Rechtsgeschäft aufgehoben oder in einer das Pfandrecht beeinträchtigenden Weise geändert werden.
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85

    Voraussetzungen für die Mitunternehmerschaft an einem Gewerbebetrieb

  • LG Düsseldorf, 24.04.1986 - 25 T 268/86

    Fälligkeit des Erbbauzinses muß dinglicher Inhalt der Erbbauzinsreallast sein,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht