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   OLG Hamm, 27.12.2016 - III-1 RVs 91/16   

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https://dejure.org/2016,58786
OLG Hamm, 27.12.2016 - III-1 RVs 91/16 (https://dejure.org/2016,58786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2016 - III-1 RVs 91/16 (https://dejure.org/2016,58786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2016 - III-1 RVs 91/16 (https://dejure.org/2016,58786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbares Ansetzen zum Diebstahl durch Überwinden eines das Außengelände eines Baumarkts umschließenden Zauns

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Diebstahlsversuch im Außenbereich eines Baumarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unmittelbares Ansetzen; Gewahrsamsbruch; Versuch des Diebstahls; Versuch des Regelbeispiels

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Unmittelbares Ansetzen zum Diebstahl durch Überwinden eines das Außengelände eines Baumarkts umschließenden Zauns

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 28/16
  • OLG Hamm, 27.12.2016 - III-1 RVs 91/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94

    Nichterreichen des Fluchtfahrzeugs - Gefangenenmeuterei, §§ 121 Abs. 3 Nr. 1, 22,

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RVs 91/16
    Denn die vorgenannten Handlungen zur Überwindung des Zauns waren nach dem festgestellten Tatplan - im Unterschied etwa zu der der Entscheidung BGH NStZ 1995, 339 zugrunde liegenden Konstellation - notwendig und unmittelbar vorgelagerte Zwischenschritte zur Durchführung der Wegnahme, für die - wie bereits ausgeführt - die Strafkammer rechtsfehlerfrei ein unmittelbares Ansetzen bejaht hat.
  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RVs 91/16
    Insbesondere erlauben die konkreten Umstände des festgestellten Tatgeschehens (zu deren Maßgeblichkeit vgl. Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 242 Rn. 68; Kindhäuser in: ders./Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 129), bei dem nach den vom Landgericht für glaubhaft erachteten Angaben des Zeugen E der Zaun, den die Angeklagten zum Abtransport des im Außenbereich des Baumarkts deponierten Diebesguts überwinden mussten, zuvor schon häufiger kein entscheidendes Hindernis für solche Diebstähle dargestellt hatte und das dortige Hochregal sowohl von dem Zeugen selbst als auch zumindest von einem der früheren Täter "ohne Probleme" bzw. "leichter und ungefährlicher" als bei Verwendung einer Leiter erklettert werden kann bzw. konnte, den Schluss darauf, dass der Angeklagte im Sinne des § 22 StGB nach seiner Vorstellung von der Tat bereits unmittelbar zum Diebstahl angesetzt hat (allg. vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009 - 2 Ss 499/08 -, juris; LG Potsdam, NStZ 2007, 336; krit. LG Mönchengladbach, Urteil vom 03.09.2014 - 32 Ns 18/14 -, BeckRS 2014, 20461; Putzke, JuS 2009, 985, 987; Walter, NStZ 2008, 156; Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, a.a.O.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 242 Rn. 19; Kühl in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 22 Rn. 7).
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RVs 91/16
    Bei einer solchen Fallgestaltung fällt das unmittelbare Ansetzen hinsichtlich der Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB zumindest in der Regel - und so auch vorliegend - mit dem Anfang des Diebstahlsversuchs zusammen (bzgl. § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB vgl. BayObLG, NStZ 1997, 442; Sander, NStZ 1999, 36; Kudlich/Schur in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 22 Rn. 45 f.; LK-Vogel, StGB, 12. Aufl., § 243 Rn. 72, 74; krit. Graul, JuS 1999, 852; Wolters, JR 1999, 37; Duttge in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 3. Aufl., § 243 Rn. 63; Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 243 Rn. 44; Schmitz in: MK-StGB, 3. Aufl., § 243 Rn. 90).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RVs 91/16
    Insbesondere erlauben die konkreten Umstände des festgestellten Tatgeschehens (zu deren Maßgeblichkeit vgl. Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 242 Rn. 68; Kindhäuser in: ders./Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 129), bei dem nach den vom Landgericht für glaubhaft erachteten Angaben des Zeugen E der Zaun, den die Angeklagten zum Abtransport des im Außenbereich des Baumarkts deponierten Diebesguts überwinden mussten, zuvor schon häufiger kein entscheidendes Hindernis für solche Diebstähle dargestellt hatte und das dortige Hochregal sowohl von dem Zeugen selbst als auch zumindest von einem der früheren Täter "ohne Probleme" bzw. "leichter und ungefährlicher" als bei Verwendung einer Leiter erklettert werden kann bzw. konnte, den Schluss darauf, dass der Angeklagte im Sinne des § 22 StGB nach seiner Vorstellung von der Tat bereits unmittelbar zum Diebstahl angesetzt hat (allg. vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009 - 2 Ss 499/08 -, juris; LG Potsdam, NStZ 2007, 336; krit. LG Mönchengladbach, Urteil vom 03.09.2014 - 32 Ns 18/14 -, BeckRS 2014, 20461; Putzke, JuS 2009, 985, 987; Walter, NStZ 2008, 156; Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, a.a.O.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 242 Rn. 19; Kühl in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 22 Rn. 7).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RVs 91/16
    Insbesondere erlauben die konkreten Umstände des festgestellten Tatgeschehens (zu deren Maßgeblichkeit vgl. Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 242 Rn. 68; Kindhäuser in: ders./Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 129), bei dem nach den vom Landgericht für glaubhaft erachteten Angaben des Zeugen E der Zaun, den die Angeklagten zum Abtransport des im Außenbereich des Baumarkts deponierten Diebesguts überwinden mussten, zuvor schon häufiger kein entscheidendes Hindernis für solche Diebstähle dargestellt hatte und das dortige Hochregal sowohl von dem Zeugen selbst als auch zumindest von einem der früheren Täter "ohne Probleme" bzw. "leichter und ungefährlicher" als bei Verwendung einer Leiter erklettert werden kann bzw. konnte, den Schluss darauf, dass der Angeklagte im Sinne des § 22 StGB nach seiner Vorstellung von der Tat bereits unmittelbar zum Diebstahl angesetzt hat (allg. vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009 - 2 Ss 499/08 -, juris; LG Potsdam, NStZ 2007, 336; krit. LG Mönchengladbach, Urteil vom 03.09.2014 - 32 Ns 18/14 -, BeckRS 2014, 20461; Putzke, JuS 2009, 985, 987; Walter, NStZ 2008, 156; Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, a.a.O.; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 242 Rn. 19; Kühl in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 22 Rn. 7).
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