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   OLG Hamm, 28.01.2010 - I-10 U 43/09   

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OLG Hamm, 28.01.2010 - I-10 U 43/09 (https://dejure.org/2010,34061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2010 - I-10 U 43/09 (https://dejure.org/2010,34061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - I-10 U 43/09 (https://dejure.org/2010,34061)
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  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
    Es kann deshalb von einer Verknüpfung der Zuwendung mit einer rechtlich erheblichen Zwecksetzung ausgegangen werden, die für die Annahme einer Entgeltlichkeit genügt (s. dazu BGH NJW 1992 S. 2566, 2567).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
    Allein das im Vertragstext festgehaltene Motiv, Eigentum in vorweggenommener Erbfolge zu übergeben, entbindet den Tatrichter nicht von der Aufgabe, den Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen einschließlich seiner Vorgeschichte und der Interessenlage der Beteiligten (BGH Urteil v. 1.2.1995 IV ZR 36/94 NJW 1995 S. 1349 f m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
    Eine zumindest gemischte Schenkung liegt nur dann vor, wenn der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt, was dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Wertes des Geschenks beträgt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs s. dazu BGH Urteil vom 11.4.2000 - X ZR 246/98 - NJ 2000 S. 598; Urteil vom 19.1.1999 - X ZR 42/97 - NJW 1999 S. 1626 f).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und die Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszweckes in Betracht (s. dazu BGH NJW 1992, S. 2564, 2565 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
    Eine zumindest gemischte Schenkung liegt nur dann vor, wenn der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt, was dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Wertes des Geschenks beträgt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs s. dazu BGH Urteil vom 11.4.2000 - X ZR 246/98 - NJ 2000 S. 598; Urteil vom 19.1.1999 - X ZR 42/97 - NJW 1999 S. 1626 f).
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