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OLG Hamm, 28.01.2010 - I-10 U 43/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unentgeltlichkeit der Zuwendung eines Grundstücks wegen notarieller Vereinbarung der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 528; SGB XII § 93; BGB § 516
Unentgeltlichkeit der Zuwendung eines Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.01.2009 - 9 O 376/07
- OLG Hamm, 28.01.2010 - I-10 U 43/09
- BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91
Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu …
Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
Es kann deshalb von einer Verknüpfung der Zuwendung mit einer rechtlich erheblichen Zwecksetzung ausgegangen werden, die für die Annahme einer Entgeltlichkeit genügt (s. dazu BGH NJW 1992 S. 2566, 2567). - BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge
Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
Allein das im Vertragstext festgehaltene Motiv, Eigentum in vorweggenommener Erbfolge zu übergeben, entbindet den Tatrichter nicht von der Aufgabe, den Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände auszulegen einschließlich seiner Vorgeschichte und der Interessenlage der Beteiligten (BGH Urteil v. 1.2.1995 IV ZR 36/94 NJW 1995 S. 1349 f m.w.N.). - BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97
Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der …
Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
Eine zumindest gemischte Schenkung liegt nur dann vor, wenn der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt, was dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Wertes des Geschenks beträgt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs s. dazu BGH Urteil vom 11.4.2000 - X ZR 246/98 - NJ 2000 S. 598; Urteil vom 19.1.1999 - X ZR 42/97 - NJW 1999 S. 1626 f). - BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91
Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte
Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und die Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszweckes in Betracht (s. dazu BGH NJW 1992, S. 2564, 2565 m.w.N.). - BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98
Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und …
Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 10 U 43/09
Eine zumindest gemischte Schenkung liegt nur dann vor, wenn der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwiegt, was dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Wertes des Geschenks beträgt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs s. dazu BGH Urteil vom 11.4.2000 - X ZR 246/98 - NJ 2000 S. 598; Urteil vom 19.1.1999 - X ZR 42/97 - NJW 1999 S. 1626 f).