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   OLG Hamm, 28.02.2008 - I-24 U 81/07   

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https://dejure.org/2008,18474
OLG Hamm, 28.02.2008 - I-24 U 81/07 (https://dejure.org/2008,18474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2008 - I-24 U 81/07 (https://dejure.org/2008,18474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - I-24 U 81/07 (https://dejure.org/2008,18474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für von einem Insolvenzschuldner im Zuge von Erschließungsmaßnahmen erbrachte Vorleistungen; Fehlende Abnahme der Werkleistungen eines Insolvenzschuldners; Fälligkeit einer Vergütungsforderung bereits vor Insolvenzeröffnung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz gemäß § 648a Abs. 5 BGB a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a Abs. 5 BGB a.F.: Einzelheiten zum Schadensersatz nach Vertragsaufhebung (IBR 2010, 83)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 U 81/07
    Die vorliegende Situation ist mit der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.9.2005 zugrundeliegenden Sachlage (Aufrechnung mit einem Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten; BGH NJW 2005, 3574 ff) nicht vergleichbar.
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 U 81/07
    Vielmehr handelt es sich bei dem von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Vergütungsanspruch einerseits und einer Schadensersatzforderung auf Erstattung von Mehrkosten nach Kündigung um selbständige Forderungen, die den Regelungen zur Aufrechnung unterliegen (vgl. BGH NJW 2005, 2771, 2772 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

    Nach einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Kündigung hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch wegen etwaiger Mehrkosten der Fertigstellung (§§ 280, 281 BGB), der regelmäßig mit der Kündigung fällig wird (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2005, VII ZR 197/03, BGHZ 163, 284; OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008, 24 U 81/07, IBR 2010, 83).
  • OLG Köln, 12.01.2016 - 19 U 112/15

    Abgrenzung von Werklieferungs- und Kaufvertrag

    Gegenstand des Sicherungsverlangens können - wie bereits in dem Senatsbeschluss vom 2.11.2015 (19 UH 2/15) ausgeführt - alle Ansprüche sein, die von dem Unternehmer zu erbringende Vorleistungen betreffen, auch Vergütungsansprüche wegen bereits erbrachter Werkleistungen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2008 - 24 U 81/07, abrufbar bei juris).
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