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   OLG Hamm, 28.02.2013 - I-10 U 71/12   

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https://dejure.org/2013,5137
OLG Hamm, 28.02.2013 - I-10 U 71/12 (https://dejure.org/2013,5137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2013 - I-10 U 71/12 (https://dejure.org/2013,5137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - I-10 U 71/12 (https://dejure.org/2013,5137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Pflichtteilsstrafklausel, gemeinschaftliches Testament, Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Träger der Sozialhilfe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflichtteilsstrafklausel, gemeinschaftliches Testament, Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Träger der Sozialhilfe

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2203; 2247; 2258; 2271; 2314; 2314 Abs. 1
    Auswirkungen einer Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament auf Behindertentestament des überlebenden Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung einer Pflichtteilsstrafklausel bei Geltendmachung des Pflichtteils durch den Träger der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht eines behinderten Abkömmlings

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303; BGB § 2314 Abs. 1
    Anwendung einer Pflichtteilsstrafklausel auf die Geltendmachung des Pflichtteils durch den Träger der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht eines behinderten Abkömmlings

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsstrafklausel greift auch, wenn der Träger der Sozialhilfe Pflichtansprüche stellt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament verhindert Folgen eines späteren Behindertentestamentes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtteilsstrafklausel auch bei Geltendmachung des Pflichtteils durch Dritte anwendbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Behindertentestament nach dem Tod des ersten Elternteils

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Eltern eines behinderten Kindes errichten Berliner Testament - Sozialhilfeträger verlangt nach dem Tod beider Ehegatten jeweils den Pflichtteil

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament führt auch dann zur Enterbung, wenn nicht das Kind, sondern der Sozialhilfeträger bei Eintritt des ersten Erbfalls den Pflichtteil verlangt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament verhindert wirksame Einrichtung eines Behindertentestaments nach dem Tod des ersten Elternteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselbezüglichkeit von Pflichtteilsstrafklauseln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentest verhindert wirksame Einrichtung eines Behindertentest nach dem Tod des ersten Elternteils - Elternteil ist nach dem Tod des Ehepartners an Verfügungen aus gemeinschaftlichem Testamenten gebunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 779
  • DNotZ 2014, 60
  • FamRZ 2014, 1232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 29.03.2006 - 31 Wx 7/06

    Pflichtteilsklausel in Berliner Testament - hochverzinsliche Stundung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12
    Mit solchen Klauseln soll verhindert werden, dass die nach dem Tode des Erstversterbenden gesetzlich Pflichtteilsberechtigten die dem überlebenden Ehegatten zufallende Erbmasse schmälern , indem ihre Schlusserbeneinsetzung testamentarisch unter eine auflösende Bedingung gestellt wird (vgl. dazu: Palandt, a.a.O., § 2075, Rz. 6 ff.; OLG München, ZEV 2006, 411 ff. - Juris Rz. 30).

    Schließlich erfordert das Eingreifen einer testamentarisch angeordneten Pflichtteilssanktion für den Fall eines Pflichtteilsverlangens im ersten Erbfall kein zusätzliches subjektives Element in dem Sinne, dass der Pflichtteilsberechtigte sich bewußt gegen den Erblasserwillen "auflehnt" (vgl. OLG München, ZEV 2006, 411 ff. - Juris, Rz. 34 m. w. N.).

    Dabei ist in den Fällen der mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbundenen Schlusserbenbestimmung gemeinsamer Kinder deren Erbeinsetzung für den Schlusserbfall nicht von der Pflichtteilsklausel zu trennen; denn sie bewirkt, dass denjenigen Kindern, die im ersten Erbfall (wie von den Testierenden beabsichtigt) zugewartet haben, im Schlusserbfall der Anteil solcher weiteren Abkömmlinge anwächst, die die Pflichtteilsklausel ihrerseits verwirkt hatten (OLG München, ZEV 2006, 411 ff. - Juris Rz. 30 m. w. N.).

    Vorliegend hatten die Eltern der Beklagten im Jahr 1995 privatschriftlich ein sogenanntes "Berliner Testament" errichtet, bei dem typischerweise davon auszugehen ist, dass jeder Ehegatte für den ersten Erbfall den anderen gerade deshalb unter Enterbung der gemeinsamen Abkömmlinge zum Vollerben eingesetzt hat, weil diese Abkömmlinge dann von dem anderen Ehegatten als seine Schlusserben eingesetzt wurden (OLG München, ZEV 2006, 411 ff., Juris Rz. 28 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12
    Weil die Pflichtteilsstrafklausel mithin in den Fällen einer zugleich erfolgten Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge der Testierenden Auswirkungen auf die Erbeinsetzung der anderen Abkömmlinge hat, kann auch sie an der Bindungswirkung einer wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung in einem Ehegattentestament teilhaben (so schon: OLG Hamm (15. ZS.) NJW-RR 2011, 1097 ff. - Juris Rz. 13 ff.; OLG Hamm (15 ZS.), Beschluss vom 27.11.2012 - 15 W 134/12).

    Es liegt nach der Lebenserfahrung nahe, dass in einem Ehegattentestament die Anordnung der Vollerbschaft zugunsten des überlebenden Ehegatten für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu steh t, dass der überlebende Ehegatte im Gegenzug dafür die Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder verfügt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1097 ff - Juris Rz. 12).

  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12
    Eine solche einschränkende Anwendung einer Pflichtteilsstrafklausel (Pflichtteilssanktionsklausel) ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings im Rahmen der Auslegung von Pflichtteilsankitonsklauseln im Rahmen von sogenannten Behindertentestamenten möglich und anzunehmen (vgl. BGH, ZEV 2005, 117 ff. - Juris Rz. 18/19; BGH, ZEV 2006, 76 ff. - Juris Rz. 22).
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 235/03

    Überleitung von Pflichtteilsansprüchen des Hilfeempfängers auf den Träger der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12
    Eine solche einschränkende Anwendung einer Pflichtteilsstrafklausel (Pflichtteilssanktionsklausel) ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings im Rahmen der Auslegung von Pflichtteilsankitonsklauseln im Rahmen von sogenannten Behindertentestamenten möglich und anzunehmen (vgl. BGH, ZEV 2005, 117 ff. - Juris Rz. 18/19; BGH, ZEV 2006, 76 ff. - Juris Rz. 22).
  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 15 W 134/12

    Wer "beerbt" den enterbten Schlusserben?

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12
    Weil die Pflichtteilsstrafklausel mithin in den Fällen einer zugleich erfolgten Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge der Testierenden Auswirkungen auf die Erbeinsetzung der anderen Abkömmlinge hat, kann auch sie an der Bindungswirkung einer wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung in einem Ehegattentestament teilhaben (so schon: OLG Hamm (15. ZS.) NJW-RR 2011, 1097 ff. - Juris Rz. 13 ff.; OLG Hamm (15 ZS.), Beschluss vom 27.11.2012 - 15 W 134/12).
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