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   OLG Hamm, 28.02.2013 - I-32 W 1/13   

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https://dejure.org/2013,5358
OLG Hamm, 28.02.2013 - I-32 W 1/13 (https://dejure.org/2013,5358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2013 - I-32 W 1/13 (https://dejure.org/2013,5358)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - I-32 W 1/13 (https://dejure.org/2013,5358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 2; ZPO § 42 Abs. 2
    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen weiterer Tätigkeit muss unverzüglich geltend gemacht werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Frist für Sachverständigenablehnung: Maximal zwei Wochen! (IBR 2013, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1017
  • MDR 2013, 1308
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 32 W 1/13
    Der Aufwand an Arbeitskraft und Kosten der Begutachtung soll möglichst rationell eingesetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17.08.2011, 32 W 15/11, zit. über Juris, Tz. 12).

    Darauf, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich befangen fühlt, kommt es somit nicht an (vgl. Senat, 32 W 15/11, zit. über Juris, Tz. 13).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2013 - 32 W 1/13
    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht sofort, wohl aber ohne schuldhaftes Zögern, das heißt innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (vgl. BGH Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, zit. über Juris, Tz. 7).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - 24 U 171/18

    Rechtsschutzversicherung

    Nach der Rechtsprechung zu § 121 BGB, der eine "Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)" regelt, werden als Obergrenze 2 Wochen angesehen (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 1990 - 26 U 21/89; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2013 - I-32 W 1/13, Rz. 13; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2013, Az. 17 W 7/13, Rn. 26f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Nach der Rechtsprechung zu § 121 BGB, der eine "Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern regelt, werden als Obergrenze 2 Wochen angesehen (OLG Hamm, Urteil vom 9. Januar 1990, 26 U 21/89; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2013, I-32 W 1/13, [Rz. 13]).
  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19

    Sachverständigenablehnung; Frist; Fristverlängerung; Fiskus; Staat; Land

    Soweit sie auch rechtliche Wertungen enthalten, wie der Kläger zu 1. rügt, sind rechtliche Positionierungen eines Sachverständigen für sich unschädlich, weil die rechtliche Beurteilung allein dem Gericht obliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen außergerichtlicher

    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht sofort, wohl aber ohne schuldhaftes Zögern, das heißt innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2013, 32 W 1/13, zit. über Juris Tz. 12; BGH Beschluss vom 15.03.2005, VI ZB 74/04, zit. über Juris, Tz. 7).
  • KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18

    Ablehnung des Sachverständigen wegen Zweifel an Sachkunde oder Unzulänglichkeit

    Dass sich der Sachverständige überhaupt rechtlich äußert, ist für sich genommen unschädlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - I-32 W 1/13 -, Rn. 18, juris).
  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 12 O 233/08

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess: Kenntniszurechnung von

    Ein Befangenheitsgrund ist außerhalb der in § 406 Abs. 2 S. 1 ZPO genannten Zwei-Wochen-Frist nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern unverzüglich geltend zu machen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013, I - 32 W 1/13).
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