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   OLG Hamm, 28.02.2018 - I-11 U 57/17   

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https://dejure.org/2018,9364
OLG Hamm, 28.02.2018 - I-11 U 57/17 (https://dejure.org/2018,9364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2018 - I-11 U 57/17 (https://dejure.org/2018,9364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - I-11 U 57/17 (https://dejure.org/2018,9364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines Linienbusses wegen Verletzungen eines schwerbehinderten Fahrgastes

  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine besondere Rücksichtnahmepflicht des Busfahrers bei Fahrgast mit Schwerbehindertenausweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Halters eines Linienbusses wegen Verletzungen eines schwerbehinderten Fahrgastes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus - Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus - Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sturz im anfahrenden Linienbus - Keine generelle Rücksichtnahme auf gehbehinderte Fahrgäste

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderte stürzt im Linienbus - Darf der Busfahrer erst anfahren, wenn die Frau einen Sitzplatz erreicht hat?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung beim Sturz einer Schwerbehinderten beim Anfahren eines Busses

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Rücksichtnahme auf gehbehinderten Fahrgast

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Busfahrer haftet nicht für frühes Anfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 786
  • NZV 2018, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bochum, 21.03.2017 - 8 O 23/17

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren eines Fahrgastes eines Linienbusses

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2018 - 11 U 57/17
    Die Kläger beantragen sinngemäß, unter Abänderung des am 21.03.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Bochum, Az. 8 O 23/17, die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen:.
  • OLG Hamm, 17.02.2017 - 11 U 21/16

    Haftung des Halters einer Straßenbahn wegen Sturzes eines Fahrgastes beim

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2018 - 11 U 57/17
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung umfasst die Pflicht eines Fahrgastes zur Eigensicherung die Obliegenheit, sich unmittelbar nach dem Zusteigen in eine Straßenbahn oder einen Linienbus sicheren Stand oder einen Sitzplatz sowie sicheren Halt zu verschaffen (vgl. u.a.: Senat, NZV 2017, 377 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2018 - 11 U 57/17
    Denn in der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist geklärt, dass das bloße Vorweisen eines Schwerbehindertenausweises den Fahrer einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht dazu veranlassen muss, sich des Fahrgastes besonders anzunehmen; einen solchen Ausweis kann auch ein Fahrgast mit einem inneren Leiden haben (BGH, BeckRS 2009, 20947).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2018 - 11 U 57/17
    Vielmehr kann eine solche Verpflichtung nur dann ausnahmsweise bejaht werden, wenn für den Fahrzeugführer eine schwerwiegende Behinderung des Fahrgastes erkennbar ist, welche ihm die Überlegung aufdrängt, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (BGH, NJW 1993, 654, 655).
  • OLG Hamm, 29.04.2022 - 11 U 198/21

    Schadensersatz wegen der Folgen eines Sturzes in einem Linienbus; Mitführen eine

    Daher braucht sich der Fahrer eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbar schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängt, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2018, 11 U 57/17, NJW-RR 2018, S. 786; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2010, 14 U 209/09, NZV 2011, S. 199, jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 01.12.1991, VI ZR 27/92, NJW 1993, S. 654).
  • LG Bochum, 04.10.2021 - 5 O 390/20
    Die Rechtsprechung hat einen Ausnahmefall dann nicht angenommen, wenn ein Fahrgast den Bus ohne erkennbare Probleme bestiegen hat, und zwar ohne Unterstützung Dritter und ohne Gehhilfen wie z.B. ein Rollator oder ein Gehstock (OLG Hamm NJW-RR 2018, 786).
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