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OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 Ws 37, 38/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Berufung von Nebenkläger und Staatsanwaltschaft, Rücknahme der Rechtsmittel zu unterschiedlichen Zeitpunkten, Verteilung der Kosten und Auslagen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1
Berufung von Nebenkläger und Staatsanwaltschaft; Rücknahme der Rechtsmittel zu unterschiedlichen Zeitpunkten; Verteilung der Kosten und Auslagen - rechtsportal.de
StPO § 473 Abs. 1
Berufung von Nebenkläger und Staatsanwaltschaft; Rücknahme der Rechtsmittel zu unterschiedlichen Zeitpunkten; Verteilung der Kosten und Auslagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster - 17 Ns 22/18
- OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 Ws 37, 38/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 Ws 37/19
Sind sowohl ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft als auch des Nebenklägers zurückgenommen worden, so haben Staatskasse und Nebenkläger die notwendigen Auslagen des Gerichts hälftig zu tragen (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2007 - 3 StR 342/07 = BeckRS 2008, 01214).