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   OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00   

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https://dejure.org/2000,3613
OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00 (https://dejure.org/2000,3613)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2000 - 6 W 5/00 (https://dejure.org/2000,3613)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2000 - 6 W 5/00 (https://dejure.org/2000,3613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204; BGB § 852; BGB § 823; BGB § 847
    Verjährungshemmung bei sexuellem Missbrauch der minderjährigen Stieftochter analog § 204 BGB L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 § 823 § 847 § 852
    Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen - sexuelle Übergriffe durch Stiefvater - Kenntnis der Mutter - Hemmung während Ehezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährungshemmung von Schadensersatzansprüchen bei Missbrauch minderjähriger Stieftochter; Entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens des § 204 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3219
  • MDR 2000, 832
  • FamRZ 2000, 1218
  • VersR 2002, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Diese mögen allerdings - im Durchschnitt betrachtet angesichts der schwerwiegenden seelischen Belastung, wie sie mit lang andauerndem und wiederholtem Missbrauch einhergeht, zu gering sein (vgl. auch BGH, NJW 1991, 1046 ), und der Senat ist mit Foerste (NJW 2000, 2951) der Auffassung, dass gerade bei schweren vorsätzlichen Straftaten vielfach höhere Schmerzensgelder als bisher üblich in Betracht zu ziehen sind.
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Deswegen kommt es für den Beginn der Verjährung zunächst darauf an, wann die Mutter der Klägerin als deren gesetzliche Vertreterin die maßgebliche Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH, NJW 1976, 2344; r+s 1998, 412 ).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Deswegen kommt es für den Beginn der Verjährung zunächst darauf an, wann die Mutter der Klägerin als deren gesetzliche Vertreterin die maßgebliche Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH, NJW 1976, 2344; r+s 1998, 412 ).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Die Verjährung beginnt gemäß § 852 Abs. 1 BGB mit der Kenntnis des Betroffenen vom Eintritt des Schadens zumindest dem Grunde nach, von seiner eigenen Schadensbetroffenheit und von der Person des Ersatzpflichtigen (vgl. BGH, NJW 1993, 648 ; 1996, 117).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Die Verjährung beginnt gemäß § 852 Abs. 1 BGB mit der Kenntnis des Betroffenen vom Eintritt des Schadens zumindest dem Grunde nach, von seiner eigenen Schadensbetroffenheit und von der Person des Ersatzpflichtigen (vgl. BGH, NJW 1993, 648 ; 1996, 117).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Die Schwierigkeit, den zum Ausgleich körperlicher oder seelischer Verletzungen und Dauerfolgen und zur Sühne für erlittene Unbill erforderlichen Betrag zahlenmäßig zu erfassen, macht eine Orientierung an solchen Schmerzensgeldbeträgen erforderlich, die in Fällen zugesprochen worden sind, die in etwa vergleichbar sind (vgl. BGH, VersR 1988, 943 ; 1986, 59; 1976, 967; Senat, OLGR Hamm 1991, 7).
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Die Schwierigkeit, den zum Ausgleich körperlicher oder seelischer Verletzungen und Dauerfolgen und zur Sühne für erlittene Unbill erforderlichen Betrag zahlenmäßig zu erfassen, macht eine Orientierung an solchen Schmerzensgeldbeträgen erforderlich, die in Fällen zugesprochen worden sind, die in etwa vergleichbar sind (vgl. BGH, VersR 1988, 943 ; 1986, 59; 1976, 967; Senat, OLGR Hamm 1991, 7).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
    Die Schwierigkeit, den zum Ausgleich körperlicher oder seelischer Verletzungen und Dauerfolgen und zur Sühne für erlittene Unbill erforderlichen Betrag zahlenmäßig zu erfassen, macht eine Orientierung an solchen Schmerzensgeldbeträgen erforderlich, die in Fällen zugesprochen worden sind, die in etwa vergleichbar sind (vgl. BGH, VersR 1988, 943 ; 1986, 59; 1976, 967; Senat, OLGR Hamm 1991, 7).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Der Maßstab für die billige Entschädigung i.S.v. § 253 BGB muss deshalb unter Berücksichtigung ihrer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Wägung aller ihn prägenden Umstande neu gewonnen werden (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen zu überprüfen, wobei aber die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. OLG Saarbrücken zfs 1999, 101; OLG Hamm NJW 2000, 3219 und zfs 2005, 122 [123]; OLG Celle OLGR 2001, 162).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Sie sind nur im Rahmen des zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes als Orientierungsrahmen zu berücksichtigen (BGH VersR 1961, 460 [461]; 1964, 842 (843); 1967, 256 [257]; OLG Köln VersR 1978, 650 ["nur geringer Erkenntniswert"]; OLG Saarbrücken zfs 1999, 101; OLG Hamm NJW 2000, 3219 und zfs 2005, 122 [123]); OLG Karlsruhe VersR 2001, 1175; OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2003 - 12 U 714/02; OLG München [1.
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    Mit seiner Einschätzung liegt der Senat auch innerhalb des Rahmens, der von Vergleichsfällen gezogen wird, die im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz als Anhaltspunkte (Mertins VersR 2006, 47 [50]; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 7 Rz. 54; Bachmeier, Verkehrszivilsachen, 2. Aufl. 2010, Rz. 564; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Auf. 2014, Teil 1 Rz. 1057; Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 32. Aufl. 2014, S. 20) und Orientierungsrahmen (BGH VersR 1961, 460 [461]; 1964, 842 [843]; 1967, 256 [257]; OLG Köln VersR 1978, 650; OLG Saarbrücken zfs 1999, 101 ; OLG Hamm NJW 2000, 3219 und zfs 2005, 122 [123]); OLG Karlsruhe VersR 2001, 1175 ; OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2003 - 12 U 714/02; OLG München [1.
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