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   OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04   

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https://dejure.org/2006,2674
OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04 (https://dejure.org/2006,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2006 - 21 U 134/04 (https://dejure.org/2006,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2006 - 21 U 134/04 (https://dejure.org/2006,2674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1031 Abs. 5 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede; Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften; Zulässigkeit der Vereinbarung eines 5-prozentigen Gewährleistungseinbehalts; Anspruch auf Schadensersatz wegen ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsvertragsabrede mit Verbraucher: Auch Unternehmer kann sich auf Formunwirksamkeit berufen! (IBR 2007, 402)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt nur durch Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbar: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IBR 2007, 1247)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1165
  • NZBau 2007, 311
  • BauR 2006, 1787
  • ZfBR 2006, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Sicherheitseinbehalt, der nur durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" ablösbar sein soll, nicht wirksam vereinbart werden (BGH BauR 2002, 1392; BauR 1997, 829).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Die Verwaltung eigenen Vermögens durch Anlage in Mietshäusern ist keine gewerbliche Tätigkeit (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Rn. 3 zu § 13, Rn. 2 zu § 14 m. w. N.; BGH NJW 2002, 368).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Nach seinem äußeren Erscheinungsbild ist er von dem Streithelfer der Beklagten zur mehrfachen Verwendung vorformuliert worden; daß speziell die Beklagten dieses Vertragsmuster ihrerseits möglicherweise nur einmal verwenden wollten, hindert die AGB-Eigenschaft nicht (vgl. Palandt/Heinrichs Rn. 9 zu § 305; BGH NJW 1991, 843).
  • OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95

    Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Wenn auch allein durch den Annahmeverzug die Leistungsverweigerungsrechte jedenfalls nicht vollständig entfallen sind, die Restforderung also weiterhin nicht vollständig fällig war, stellte die Nichtannahme der Mängelbeseitigungsarbeiten aber zugleich einen Verstoß gegen die Kooperationspflicht des Bauherrn dar, der eine Zinspflicht unter dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung rechtfertigt (vgl. OLG Hamm BauR 1996, 123).
  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 188/60

    Rechtsfolgen des Auftretens als Kaufmann

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1962, 868) kann sich jedoch auch der Unternehmer auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede berufen, die sich aus einer Verbraucherschutzvorschrift ergibt, weil die Beachtung der Zuständigkeitsgrenzen der staatlichen Gerichte auch im öffentlichen Interesse liegt.
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Der Fall ist auch nicht mit demjenigen der Entscheidung BGH BauR 2002, 782 vergleichbar, weil dort der Baubeginn nachträglich einvernehmlich datumsmäßig festgelegt worden ist.
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Sicherheitseinbehalt, der nur durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" ablösbar sein soll, nicht wirksam vereinbart werden (BGH BauR 2002, 1392; BauR 1997, 829).
  • BGH, 19.05.2011 - III ZR 16/11

    Einrede des Schiedsvertrags: Berufung auf eine formunwirksame Schiedsabrede durch

    Folgerichtig ist ein Verstoß gegen § 1031 Abs. 5 ZPO nach der ganz herrschenden Meinung von Amts wegen auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der Verbraucher auf die Schiedsabrede und dessen Vertragspartner (Unternehmer) auf deren Unwirksamkeit beruft (vgl. nur OLG Hamm, MDR 2006, S. 1165 f und OLGR 2008, 125, 127; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 1031 Rn. 9; Musielak/Voit, aaO Rn. 10, 16; Prütting in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 1031 Rn. 10; Saenger/Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 1031 Rn. 10; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1031 Rn. 15; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 1031 Rn. 1; anders Bucher, AcP 1986, 1, 44 ff; siehe auch Kröll, SchiedsVZ 2007, 145, 148, nach dessen Auffassung dann, wenn die Schiedsklausel vom Verbraucher stammt, beiden Vertragsparteien die Berufung auf die Formunwirksamkeit verwehrt sei).
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