Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2017 - III-2 Ws 38/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14149
OLG Hamm, 28.03.2017 - III-2 Ws 38/17 (https://dejure.org/2017,14149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2017 - III-2 Ws 38/17 (https://dejure.org/2017,14149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2017 - III-2 Ws 38/17 (https://dejure.org/2017,14149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungswiderruf, oder: Mündlich angehört werden muss….

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen Auflagen und Weisungen: Mündliche Anhörung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.12.2007 - 3 Ws 672/07
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2017 - 2 Ws 38/17
    Zudem ist diese Anhörung nicht durch das erkennende Gericht - die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum - erfolgt (vgl. auch OLG München, StV 2009, 540).
  • LG Duisburg, 16.05.2022 - 31 Qs 27/22
    Diese Sollvorschrift ist dahingehend zu verstehen, dass sie zwingend ist, wenn ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen; unterbleibt die mündliche Anhörung, so muss aus dem Widerrufsbeschluss oder zumindest aus dem Akteninhalt im Übrigen entnommen werden können, dass die eine solche Verfahrensweise gestattenden schwerwiegenden Gründe vom Gericht geprüft worden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. April 1993 - 2 Ws 96/93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 1987 - 1 Ws 176/87; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17 Rz. 11 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 64. Auflage 2021, § 453 Rdn. 7).

    Zum anderen vermag die Beschwerdekammer den Verfahrensfehler nicht in der gebotenen Weise zu beheben, weil die Regelungen zur mündlichen Anhörung das erstinstanzliche Verfahren betreffen, § 309 Abs. 1 StPO dagegen eine solche im Beschwerdeverfahren grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - StB 15/95 Rz. 5 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 4 Ws 222/02 Rz. 14 ff. bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17 Rz. 16 bei juris; ThürOLG, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 1 Ws 371/05 Rz. 12 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt , StPO, 64. Aufl. 2021, § 453 Rdn. 15).

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22

    Vorläufig erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der

    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).
  • LG Braunschweig, 11.12.2017 - 8 Qs 197/17

    Mündliche Anhörung; Verhandlungsfähigkeit; Aufklärungspflicht

    Da das Amtsgericht vorliegend den Widerruf der Strafaussetzung neben der rechtskräftigen Nachverurteilung in der Bewährungszeit auch auf gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Weisungen gestützt hat, versprach die mündliche Anhörung des Verurteilten vor Beschlussfassung nähere Aufklärung und war daher gemäß § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO zwingend geboten (OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2017, Az. 2 Ws 38/17, III-2 Ws 38/17 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 453 Rn. 7 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht