Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18368
OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19 (https://dejure.org/2019,18368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2019 - 4 RBs 92/19 (https://dejure.org/2019,18368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 4 RBs 92/19 (https://dejure.org/2019,18368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • beck-blog

    Powerbank und Kabel sind kein elektronisches Gerät iSd § 23 Abs. 1a StVO - Handy am Kabel bewegen würde aber für OWi-Feststellung reichen

  • IWW

    StVO § 23 Abs. 1a

  • IWW

    StVO § 23 Abs. 1a

  • RA Kotz

    Elektronisches Gerät - Mobilfunktelefon mit Ladekabel und Powerbank?

  • Wolters Kluwer

    Elektronisches Gerät; Mobiltelefon; Powerbank; Ladekabel; Geräteeinheit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsrecht: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank; § 23a StVO?

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Elektronisches Gerät; Mobiltelefon; Powerbank; Ladekabel; Geräteeinheit

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Nutzung von Powerbank und Ladekabel während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon: Elektronisches Gerät: Powerbank und Ladekabel sind es nicht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Lenkrad mit der "Powerbank" hantiert - Sind Powerbank und Ladekabel elektronische Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine vorsätzliche verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbinden des Handys mit der Powerbank während der Fahrt als StVO-Verstoß?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank

  • datev.de (Kurzinformation)

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeld bei der Kopplung des Handys an eine Powerbank während der Fahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon - was ist Benutzen eines elektronischen Geräts im Sinne § 23 Abs. 1a StVO?

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 4 OWi 333/18
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 647
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel

    Eine solche unzulässige Ablenkung liegt insbesondere dann vor, wenn der Fahrer nicht mehr beide Hände zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020 - 1 Rb 36 Ss 832/19 = ZfS 2020, 473 = VerkMitt 2020, Nr. 50 = DAR 2020, 520; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 4 RBs 92/19 = DAR 2019, 632 = NZV 2019, 647), wobei nicht das Halten also solches, sondern nur die Benutzung bei gleichzeitigem Halten untersagt ist (König, in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 46. Aufl. § 23 Rn. 32; Heß, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 26. Aufl. 2020 § 23 StVO Rn. 22a).
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 4 RBs 345/20

    Elektronisches Gerät, Scanner, Paketauslieferungsfahrer

    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn und dem Zweck der Norm (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 28.05.2019, III-4 RBs 92/19; Merz SVR 2019, 441, 444 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.02.2020 - 1 RBs 27/20

    Bußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer

    Insofern unterscheidet sich die Fernbedienung auch von Ladekabeln und der zum Aufladen des Geräteakkus verwendetn sog. "Powerbank" (dazu vgl. OLG Hamm DAR 2019, 632 = BeckRS 2019, 13084): Während das Ladekabel mangels Vorhandenseins entsprechender Bauteile bereits kein elektronisches Gerät darstellt, erlaubt die Powerbank, die ein elektronisches Gerät darstellt (einsichtige Differenzierung insoweit bei Will SVR 2019, 433 [434]), nicht den Zugriff auf die Funktionalitäten (etwa) des Smartphones, sondern stellt nur die - freilich als Voraussetzung für die Nutzung der Funktionalität unabdingbare - Stromversorgung sicher.
  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 2 OWi 6 SsRs 374/20

    Elektronisches Gerät, Powerbank Touchscreenschirm

    Bei einer "Powerbank" handelt es sich vielmehr lediglich um einen Gegenstand, der der Energieversorgung von Geräten der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik als solchen dient oder zu dienen bestimmt ist und nicht um ein solches Gerät selbst (OLG Hamm, 4 RBs 92/19 v. 28.05.2020, BeckRS 2019, 13084).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht