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   OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00   

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https://dejure.org/2001,6838
OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00 (https://dejure.org/2001,6838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 22 U 165/00 (https://dejure.org/2001,6838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 22 U 165/00 (https://dejure.org/2001,6838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstückskaufvertrag; Räumungsklage; Klageänderung; Zulässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 242; ; ZPO § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 263
    Grundstückskaufvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Scheitern der Nutzungsabrede - unzulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00
    Er hat ihr ausdrücklich im Schriftsatz vom 27.4.2001 widersprochen und diesen Widerspruch im Senatstermin durch den Antrag auf Klageabweisung verbunden mit einer Bezugnahme auf den der Klageänderung widersprechenden Schriftsatz aufrechterhalten (vgl. BGH NJW 1975, 1228; Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., § 267 Rdn 2).
  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90

    Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs auf Rentenbasis; Abgrenzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00
    Zwar ist auf die Nichterfüllung der Verpflichtung der Klägerin, dem Beklagten monatlich eine Rente von 500, 00 DM zu zahlen, § 326 BGB dann anwendbar, wenn diese Verpflichtung Bestandteil eines gegenseitigen Vertrages ist (BGH NJW-RR 1991, 1035; vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 759 Rdn 8); bereits ein Verzug mit der Rentenzahlung kommt aber nicht in Betracht, wenn der Klägerin die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zusteht (Palandt - Heinrichs aaO § 284 Rdn 11).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00
    Voraussetzung ist zumindest eine gemischte Schenkung, die gemäß § 530 BGB widerrufen werden kann (BGH NJW 1999, 1623).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00
    Eine zum Widerruf wegen groben Undanks berechtigende Verfehlung muß sich objektiv gegen den Schenker oder dessen Angehörige richten und ein gewisses Maß an Schwere beinhalten; subjektiv muß sie eine tadelnswerte Gesinnung aufweisen, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen laßt (BGH NJW 1992, 183).
  • LG Bielefeld, 08.12.2010 - 5 O 522/07

    Schadensersatz für ein durch eine Zwangsversteigerung untergegangen Wohnungsrecht

    Schließlich sieht sich das Gericht auch nicht durch die Entscheidung des OLG Hamm vom 28.06.2001, Az: 22 U 165/00, daran gehindert, hier die Klageänderung als sachdienlich zuzulassen.

    In der angeführten Entscheidung hatte der Senat bereits in der Sache entschieden (OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2001, Az.: 22 U 165/00, zitiert nach juris, Rn. 62).

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