Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Sicherungsverwahrung, Verhältnismäßigkeit, Verwertbarkeit, Gutachten, Sachverständiger, Schweigepflicht, Therapeut
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sicherungsverwahrung, Verhältnismäßigkeit, Verwertbarkeit, Gutachten, Sachverständiger, Schweigepflicht, Therapeut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verwertung früherer Sachverständigengutachten zur Prüfung des Hangs i.R.d. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Offenbarung von Behandlungstatsachen durch einen externen Therapeuten gegenüber der Anstalt
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sicherungsverwahrung; Verhältnismäßigkeit; Verwertbarkeit; Gutachten; Sachverständiger; Schweigepflicht; Therapeut
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Verwertung früherer Sachverständigengutachten zur Prüfung des Hangs im Rahmen der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 1 StVK 76/15
- LG Arnsberg, 28.06.2010 - 1 StVK 29/14
- OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16
- OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 18/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 18/16
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16
Der Senat war nicht gehalten, zunächst die Rechtskraft in dem Verfahren nach § 119a StVollzG (zur Zeit im Beschwerdeverfahren vor dem hiesigen 1. Strafsenat - 1 Vollz(Ws) 18/16) abzuwarten, da das Verfahren nach § 119a StVollzG nicht vorrangig gegenüber dem nach § 67c Abs. 1 StGB ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10.05.2016 - 4 Ws 114/16).Wie sich aus der Tätigkeitsdokumentation der JVA X vom 08.04.2016 (Anlage zur Stellungnahme der JVA X vom 08.04.2016 in dem Verfahren nach § 119a StVollzG - 1 Vollz(Ws) 18/16 OLG Hamm) ergibt, wurden ab Mitte September 2013 zahlreiche Motivationsgespräche unternommen, mit dem Ziel, den Verurteilten zu einer Verlegung auf die Station "Mobass" (Motivations- und Behandlungsabteilung für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener anschließender Sicherungsverwahrung), welche nach Einschätzung der Sachverständigen O, die der Senat teilt (vgl. insoweit auch: OLG Hamm, Beschl. v. 18.02.2016 - 1 Vollz(Ws) 216/15), zur Behandlung des Verurteilten geeignet ist, zu bewegen.
- BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12
Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16
Soweit der Verurteilte mit Verteidigerschriftsatz vom 29.10.2015 vorträgt, dass sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.08.2012 (3 StR 309/12 = NJW 2012, 3591) ergebe, dass die von der Strafvollstreckungskammer beauftragte psychiatrische Sachverständige psychiatrische Vorgutachten aus Verfahren, in denen der Verurteilte freigesprochen worden ist, nicht hätte berücksichtigen dürfen, unterliegt er sowohl hinsichtlich der o.g. Entscheidung als auch hinsichtlich der Regelungen der §§ 51, 52 BZRG einem grundlegenden Missverständnis. - BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16
Ist er zu einer Exploration nicht bereit, so läuft er Gefahr, dass das Gutachten ohne eine solche erstellt wird (vgl. BGH NJW 1998, 2458, 2460; BGH Beschl. v. 09.07.2015 - 3 StR 537/15 = BeckRS 2016, 00831). - BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04
Sicherungsverwahrung; späterer Beginn der Unterbringung; Prüfungsmaßstab; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16
Sie sind zudem überhaupt nicht anwendbar bzgl. der Verwertung von Erkenntnissen aus Verfahren, die mit einem Freispruch des Betreffenden endeten (BGH NStZ 2005, 397). - OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 Ws 114/16
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2016 - 4 Ws 180/16
Der Senat war nicht gehalten, zunächst die Rechtskraft in dem Verfahren nach § 119a StVollzG (zur Zeit im Beschwerdeverfahren vor dem hiesigen 1. Strafsenat - 1 Vollz(Ws) 18/16) abzuwarten, da das Verfahren nach § 119a StVollzG nicht vorrangig gegenüber dem nach § 67c Abs. 1 StGB ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10.05.2016 - 4 Ws 114/16).
- OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 18/16
Viertes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (4. StVollzGÄndG)
Gegen den Beschluss ist sofortige Beschwerde eingelegt worden, die Sache liegt inzwischen dem beim Oberlandesgericht Hamm dafür zuständigen 4. Strafsenat zum Az. III-4 Ws 180/16 vor. - VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16
Ablehnung einer Bewerbung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich das Verwertungsverbot auch nur auf den ausdrücklich geregelten Fall erstreckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2016 - III-4 Ws 180/16, 4 Ws 180/16 - juris, Rn. 3). - OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16
Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist; …
Das Verfahren auch § 119a StVollzG ist nicht vorrangig vor dem Verfahren zur Entscheidung nach § 67c StGB (Senatsbeschlüsse vom 28.06.2016 - 4 Ws 180/16 - juris - und NStZ-RR 2016, 230; OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2016 - 1 Vollz(Ws) 18/16).