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OLG Hamm, 28.09.1994 - 15 W 223/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 698
- Rpfleger 1995, 161
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1994 - 15 W 223/94
Das ergibt sich schon aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (vgl. BGH NJW 1980, 891;… Keidel/Kuntze, aaO., § 23 Rdn. 3).
- OLG Hamm, 04.06.2010 - 15 Wx 68/10
Obliegenheiten des Erben bei der Aufnahme eines Inventars
Dementsprechend trifft das Nachlassgericht gegenüber beiden Seiten des Verfahrens eine prozessuale Fürsorgepflicht dahingehend, im oben beschriebenen Rahmen auf ein möglichst zutreffendes, aber auch fristgerecht erstattetes Inventar hinzuwirken, den Erben andererseits aber nicht sehenden Auges in die Sanktion der unbeschränkten Haftung laufen zu lassen (in diesem Sinne bereits Senat FGPrax 1995, 69). - KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische …
Für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass in der Beschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt werden können, die die Angelegenheit zu einer anderen machen als diejenige, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung waren (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 606; NJW 1980, 891; BayObLG FamRZ 1994, 1068; OLG Hamm FGPrax 1995, 69).