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   OLG Hamm, 28.09.2016 - I-32 SA 34/16   

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https://dejure.org/2016,37974
OLG Hamm, 28.09.2016 - I-32 SA 34/16 (https://dejure.org/2016,37974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2016 - I-32 SA 34/16 (https://dejure.org/2016,37974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2016 - I-32 SA 34/16 (https://dejure.org/2016,37974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 3, 358a
    Gerichtsstandbestimmung; vorterminliche Beweisaufnahme; Klageerweiterung

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 36 I Nr. 3, 358a
    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach Beginn einer vorterminlichen Beweisaufnahme im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 4 O 488/15
  • OLG Hamm, 28.09.2016 - I-32 SA 34/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12

    Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2016 - 32 Sa 34/16
    Zwar kann nach der ständiger Rechtsprechung (auch des Senats) eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach Klageerhebung beantragt werden; grundsätzlich kann sie aber nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (vgl. nur Senat, Beschl. v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - zitiert nach juris, dort Tz. 15 m.w.N).
  • OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19

    Zeitpunkt der Gerichtsstandbestimmung

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).

    Zudem wäre nicht prozessökonomisch, den bereits anhängigen Rechtsstreit mit Verzögerungen zu belasten, die zwangsläufig auf der Durchführung des Gerichtsstandbestimmungsverfahren folgen (vgl. Senat , Beschl. v. 28.09.2016, a.a.O., Rn. 7).

  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 32 SA 64/17

    Gerichtsstandbestimmung; Sachverständigengutachten; Klageerweiterung

    Dies gilt gerade auch für die Fälle, in denen die Klage nach Einholung des Sachverständigengutachtens auch gegen weitere Beklagte gerichtet werden soll, wobei sich die Begründung der erweiterten Klage auch auf Feststellungen des bereits eingeholten Gutachtens stützt (vgl. zu einem solchen Fall Senat, Beschl. v. 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank NRWE, dort Tz. 11 ff.).
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