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OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 19 O 232/15
- OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 23.09.2020 - 11 U 23/20
Verkehrsunfall, Fahrzeugschaden, Totalschaden, Restwert, regionaler Markt
Ein Geschädigter verstößt bei der Ermittlung des Restwertes für sein beschädigtes Fahrzeug nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der beauftragte Sachverständige bei der Wertermittlung den regionalen Markt vollständig einbezogen und ausgewertet hat und sich dabei auch bei einem - möglicherweise - über den regionalen Markt hinaus gezogenen Radius kein besseres Angebot als das ergeben hat, welches der Geschädigte in der Folgezeit zur Grundlage der Verwertung seines Fahrzeugs gemacht hat (Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2018, Az. 9 U 137/16).Dem werde das Schadensgutachten nach den vom Oberlandesgericht Hamm entwickelten Grundsätzen (Urt. v. 28.09.2018, 9 U 137/16) nicht gerecht, da das Gutachten nicht auf Angebote des maßgeblichen regionalen Markts mit einem Radius von 40 km um den Wohnort des Klägers, sondern auf drei Angebote aus einem Umkreis von 70 km abstelle.
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 48/17
Auslegung eines Vergleichs über Erledigung von Ansprüchen
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.8.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 9 U 137/16 - wird zurückgewiesen.