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OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht
- IWW
§ 7 Abs. 1 StVG
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Restwertermittlung bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls
Verfahrensgang
- LG Essen, 09.08.2016 - 19 O 232/15
- OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 23.09.2020 - 11 U 23/20
Verkehrsunfall, Fahrzeugschaden, Totalschaden, Restwert, regionaler Markt
Ein Geschädigter verstößt bei der Ermittlung des Restwertes für sein beschädigtes Fahrzeug nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der beauftragte Sachverständige bei der Wertermittlung den regionalen Markt vollständig einbezogen und ausgewertet hat und sich dabei auch bei einem - möglicherweise - über den regionalen Markt hinaus gezogenen Radius kein besseres Angebot als das ergeben hat, welches der Geschädigte in der Folgezeit zur Grundlage der Verwertung seines Fahrzeugs gemacht hat (Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2018, Az. 9 U 137/16).Dem werde das Schadensgutachten nach den vom Oberlandesgericht Hamm entwickelten Grundsätzen (Urt. v. 28.09.2018, 9 U 137/16) nicht gerecht, da das Gutachten nicht auf Angebote des maßgeblichen regionalen Markts mit einem Radius von 40 km um den Wohnort des Klägers, sondern auf drei Angebote aus einem Umkreis von 70 km abstelle.
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 48/17
Auslegung eines Vergleichs über Erledigung von Ansprüchen
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.8.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 9 U 137/16 - wird zurückgewiesen. - OLG Hamm, 11.12.2020 - 11 U 5/20
Verkehrsunfall, Fahrzeugschaden, Totalschaden, Restwert, regionaler Markt
In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa die Entscheidung des 9. Zivilsenats des OLG Hamm vom 28.09.2019 zu 9 U 137/16, juris) wurde im Falle eines wohnortnahen Unfalles angenommen, dass der regionale Markt auf eine Entfernung von 40 km vom Wohnort des Geschädigten zu begrenzen sei. - LG Bielefeld, 18.10.2019 - 2 O 231/18 Unerheblich ist vor diesem Hintergrund auch, dass die eingeholten Angebote im vorliegenden Fall alle aus der Region des Fahrzeugstandortes stammen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2018, Az. I-9 U 137/16, Anlage B9, Bl.102 ff. GA).