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   OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17   

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https://dejure.org/2017,54147
OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17 (https://dejure.org/2017,54147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2017 - 4 Ws 213/17 (https://dejure.org/2017,54147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2017 - 4 Ws 213/17 (https://dejure.org/2017,54147)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17

    Pflicht des Angeklagten zur Tragung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17
    Die sofortige Beschwerde des Nebenklägers ist statthaft (OLG Hamm, Beschl. v. 19.07.2004 - 2 Ws 143/04 - juris m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.05.2007 - III - 2 Ws 249/17 - juris) und auch im Übrigen zulässig.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2011 - 4 Ws 59/11

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17
    Auch die Gesamtbelastung, die die Kosten- und Auslagenentscheidung bewirkt (etwa im Falle der Kumulation von Auferlegung der Kosten, notwendiger Tragung der eigenen Auslagen und Auferlegung der Auslagen eines Nebenklägers), ist abwägungsrelevant (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.02.2011 - III - 4 Ws 59/11 - juris).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17
    Weiter kann auch die Verwerflichkeit des Verhaltens gegenüber dem Nebenkläger wie auch die Frage, ob die Nebenklage gerechtfertigt erscheint, berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 20.12.2012 - 3 StR 117/12 - juris).
  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17
    Die sofortige Beschwerde des Nebenklägers ist statthaft (OLG Hamm, Beschl. v. 19.07.2004 - 2 Ws 143/04 - juris m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 23.05.2007 - III - 2 Ws 249/17 - juris) und auch im Übrigen zulässig.
  • OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 Ws 384/07

    Jugendgerichtsverfahren; Kostenentscheidung; Ermessentsentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 213/17
    Dabei kommt bei einem Heranwachsenden die Auferlegung von Kosten und Auslagen eher in Betracht als bei einem Jugendlichen (OLG Hamm, Beschl. v. 07.01.2008 - 2 Ws 384/07 - juris).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Maßstab der Ermessensentscheidung ist es, einerseits eine wirtschaftliche Gefährdung des Angeklagten zu vermeiden, andererseits, ihm durch die Auferlegung von Kosten zu zeigen, dass er für die Folgen seines Tuns unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens einzustehen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2017 - III-4 Ws 213/17, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 Ws 227/20

    Jugendlicher, Heranwachsender, Kosten, Auslagen, Ermessen

    Dabei kommt bei einem Heranwachsenden die Auferlegung von Kosten und Auslagen eher in Betracht als bei einem Jugendlichen (OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2017 - III - 4 Ws 213/17 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 07.01.2008 - 2 Ws 384/07 - juris).

    Weiter kann auch die Verwerflichkeit des Verhaltens gegenüber dem Nebenkläger wie auch die Frage, ob die Nebenklage gerechtfertigt erscheint, berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 20.12.2012 - 3 StR 117/12 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2017 - III - 4 Ws 213/17 - juris).

    Auch die Gesamtbelastung, die die Kosten- und Auslagenentscheidung bewirkt (etwa im Falle der Kumulation von Auferlegung der Kosten, notwendiger Tragung der eigenen Auslagen und Auferlegung der Auslagen eines Nebenklägers), ist abwägungsrelevant (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.02.2011 - III - 4 Ws 59/11 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2017 - III - 4 Ws 213/17 - juris).

    Die Ermessensfehlerhaftigkeit der Entscheidung führt zur Aufhebung der Kostenentscheidung und insoweit zur Zurückverweisung der Sache (vgl. OLG Hamm NJW 1963, 1168, 1169; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2017 - III - 4 Ws 213/17 - juris).

  • OLG Nürnberg, 09.11.2023 - Ws 982/23

    Aufhebung der Kostenentscheidung, Ermessensentscheidung, Sofortige Beschwerde,

    Auch die Gesamtbelastung, die die Kostenentscheidung bewirkt, ist abwägungsrelevant (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2011, III - 4 Ws 59/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2017, III-4 Ws 213/17, juris).

    Dies führt zur Aufhebung der Kostenentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung (OLG Hamm Beschluss vom 28.11.2017, 4 Ws 213/17, beck-online).

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